
Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur
Welche Komponenten müssen für die Telematikinfrastruktur (TI) bereit gestellt werden?
Die folgenden acht TI Komponenten müssen in der Einrichtung in zertifizierter Form verfügbar sein:
- Kartenterminal, eHealth-Infrastruktur mit Kartenleser-Identifikations-Zertifikat auf gSMC-KT
- Konnektor, mit Konnektor-Identifikationszertifikat auf gSMC-K, Konnektorsoftware (VSDM)
- Transport von Kartenterminal und Konnektor (Nachweis der sicheren Lieferkette) in die Einrichtung/Praxis
- VPN-Zugangsdienst, Zentrale Telematikinfrastruktur
- Installation
- Anbindung und Inbetriebnahme vom Kartenterminal an Konnektor und CROSSSOFT-Software, Dienste-Software Drittanbieter
- Einrichtung der Zertifikate, mit Unterstützung durch die Praxis, die den von der Kammer ausgestellten HBA – elektronischen Arztausweis und das von der KV ausgestellte Praxiszertifikat SMC-B nebst PIN und PUK vorliegen hat
- Wartungs- und Update-Vertrag
Wir haben Ihnen folgende Checkliste bereitgestellt:
Die Anschaffungskosten und Wartung trägt die Einrichtung. Die Refinanzierung erfolgt unabhängig von den Kosten über Pauschalen.
Was muss Ihre Einrichtung im Rahmen des VSDM leisten?
Den Inhalt der neuen G2-Karten online abgleichen.
Vgl. VSDM – Versichertenstammdatenmanagement
Wie sieht die Finanzierungsvereinbarung (Pauschalen) für die VSDM Einführung aus?
Es werden sowohl Einmalkosten für die Anschaffung der Hardware, Installationskosten sowie laufende Kosten finanziert. Die GKV-Finanzierungsvereinbarung unterscheidet grob:
- Ambulanter Sektor (BMV-Ärzte und Psychoterapeuten)
- Ambulanter Sektor (BMV-Zahnärzte)
- Ambulanten Sektor (Sonderfall der Ermächtigungen)
- Stationären Sektor (Sonderfall Einrichtungen nach Kapitel IV SGB V)
- Stationären Sektor (Kliniken im Bettenbedarfsplan der Länder)
Da jeweils zwei – der mehrseitige Vertragsbeziehungen zu Regeln sind. Hinzu kommen historisch Stichtagsregelungen, die in der Einführungs- und Übergangs-Phase abgerechnet wurden.
- Für eine Praxis mit bis zu drei Ärzten (voller Betrag für das Quartal) fällt der Erstattungsbeitrag etwas höher aus.
- Für die Höhe der Pauschale ist nicht das Quartal der Bestellung des Konnektors relevant, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung des Konnektors. Das heißt, es gilt das Quartal, in dem in der Praxis der erste Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt ist.
- 350,00 Euro einmalig für ein mobiles Kartenterminal (Anspruch auf Erstattung je Vertragsarzt (mindestens halbe Zulassung und bei mindestens drei Hausbesuchen im Quartal.) Weiterhin besteht ein Anspruch für ein mobiles Kartenterminal bei einer ausgelagerten Praxisstätte als Ersatz für den Konnektor.
- 900,00 Euro einmalig als Startpauschale (insbesondere für die Installation, Schulung des Personals und Praxisausfall)
- 248,00 Euro für die laufenden Kosten (Support, Wartung)
- Betriebskosten für den Praxisausweis: 23,25 Euro pro Quartal und Karte
- Betriebskosten für den elektronischen Heilberufsausweis: 11,63 Euro pro Quartal und Karte
Vgl. Quelle KBV zuletzt aktualisiert: 8.1.20 15:44 https://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf
Wo bestellen Sie?
Einfach bei CROSSSOFT Wir kümmern uns um die zertifizierten Komponenten und werden Sie darüber informieren, welche Produkte verfügbar und geeignet sind.
Welche Kosten fallen für die erste Stufe der TI – VSDM an?
Sobald absehbar ist, dass die Gesamtlösung verfügbar sein wird, werden Sie von CROSSSOFT informiert.
Ansprechpartner
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen unter 0431-38 21 77-21 Herr Bartoschik zur Verfügung.

Sanktionen
Der Gesetzgeber sieht Sanktionen von 2,5 % des Umsates wg. fehlender Teilnahme am VSDM vor
Was muss Ihre Einrichtung / Poliklinik / Praxis nun tun?
Schaffen Sie bitte rechtzeitig die technologischen Voraussetzungen für die TI.
Neue KBV-Dokumentation, e-Health
VSDM – Versichertenstammdatenmanagement
Refinanzierungsübersicht 8|1|20
https://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf
Bildquelle: CROSSSOFT.