Telematikinfrastruktur mit Internetzugang.

SIS – Kann man mit dem TI-Konektor im Internet surfen?

 

Secure Internet Service
Machen Sie ein Rechenzentrum aus Ihrer Praxis.

Mit Einrichtung der Telematikinfrastruktur wird Ihre Praxis Teil eines sicheren Netzes für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Ausschließlich berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme verwenden.

Immer mehr Kunden beschweren sich über die Vorgaben der Kammer zur Internet-Nutzung.

Bundes-Zahnärztekammer
https://www.crosssoft.de/wp-content/uploads/2024/01/gem_2017-12-IB-AME_anschluss_medizinische_einrichtung_online-1.pdf

Bundes-Ärztekammer
„Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ überarbeitet. Deutsches Ärzteblatt | 09. 03. 2018 | DOI: 10.3238/arztebl.2018.ds01 A
„Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“

Und fragen: “Kann man mit dem TI-Konnektor im Internet surfen?”

Ja, aber nicht auf allen Seiten. Der Konnektor bietet der Praxis einen sicheren Kanal zur Nutzung des Internets – Sicherer Internet Service (SIS) genannt. Die Internetzugriffe über den SIS werden durch verschiedene Techniken wie z. B. dem Filtern von unerwünschten Webseiten abgesichert. Eine entsprechende Konfiguration während der Installation ist möglich. Die Datenvolumen sind bei allen Providern aber etwas begrenzt (VGL.Mobilfunk).

Gematik-Reihenbetrieb

Im Reihenbetrieb befinden sich alle Komponenten im selben Praxisnetzwerk ( LAN ) und erhalten Zugang über den Konnektor zur Telematikinfrastruktur. Durch die integrierte Firewall des Konnektors und den optionalen und gegebenenfalls kostenpflichtigen Secure Internet Service wird das LAN über Secure Internet Service mit dem Internet verbunden.

Wer meint, das Filtern und Blocken von unerwünschten Webseiten sei Zensur muss sich für einen gesicherten, von Patientendaten getrennten Internetzugang entscheiden.

Gematik-Netztrennung

Bei einer Netztrennung wird zusätzlich zum Praxisnetzwerk im Reihenbetrieb ( LAN 1 ) ein zweites Netzwerk ( LAN 2 ) eingerichtet, um einen direkten Zugriff auf das Internet zu ermöglichen. Komponenten des LAN 1 haben nur Zugang zur Telematikinfrastruktur und nutzen optional den Secure Internet Service, wohingegen Komponenten des LAN 2 ausschließlich einen Zugang zum allgemeinen Internet haben, der nicht über den Secure Internet Service abgesichert wird. Diese Betriebsart kann beispielsweise genutzt werden, um mit einem separaten Computer, der nicht auf Patientendaten zugreift, in das Internet zu gelangen.

Gematik-Parallelbetrieb

Im Parallelbetrieb sind alle Komponenten mittels eines Netzwerkverteilers ( Switch / Router ) miteinander verbunden. Die Komponenten zur Verarbeitung medizinischer Daten nutzen den Konnektor, um die Telematikinfrastruktur oder den optionalen Secure Internet Service zu erreichen. Die restlichen Komponenten erhalten über den Router direkten Anschluss an das Internet. Die technische Ausstattung zur Sicherstellung des Wirkbetriebs ist durch die Praxis/Einrichtung zu erbringen.

Weitere Fragen

Welche Dienste, die bisher via KV-SafeNet / FlexNet erreichbar sind, können auch über die TI genutzt werden?

Bitte erfragen Sie im konkreten Fall bei Ihrer KV bzw. KZV die regionalen Diensten, die in der TI verfügbar sind

Ist das SNK ohne KV-SafeNet/FlexNet in der TI weiterhin nutzbar?

KV-SafeNet bzw. FlexNet als bisherige Zugangswege in das „Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“ (SNK) werden durch die Freischaltung und Einrichtung des SNK als Bestandsnetz über den Konnektor ersetzt. Die Einrichtung erfolgt im Konnektor. Damit können bisher über KV-SafeNet oder FlexNet verfügbare übergreifende oder regionale KV-Dienste mit dem Konnektor weiter genutzt werden. Empfohlen wird, vor Kündigung des bisherigen KV-SafeNet Zugangs zu prüfen, ob insbesondere die regionalen Dienste einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen / Kassenzahnärztlichenr Vereinigungen auch weiterhin über den SNK-Zugang des Konnektors erreicht werden können. Checklisten hierzu wurde von der gematik unter folgenden Links veröffentlicht.
https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/OPB-Infomaterialien/gem_2017-12-CL-AP_checkliste_arztpraxis_online.pdf (Link veraltet)

Müssen die Patienten in Zukunft längere Wartezeiten befürchten?
Nein, die Wartezeit beim Einlesen der eGK ist vergleichbar mit der, die heute durch das Einlesen entsteht.
Beeinflusst die technische Umstellung die Abrechnung? Was hat es mit dem Prüfnachweis auf sich?

Nein, es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abrechnung.

Jedoch wird der Prüfnachweis der eingelesenen eGKs in naher Zukunft Teil der Abrechnung sein. Er gibt zum einen darüber Auskunft, wann eine Onlineprüfung durchgeführt wurde, zum anderen repräsentiert er das Ergebnis dieser Prüfung. Zum Beispiel, ob Kartendaten aktualisiert wurden oder die Prüfung technisch nicht möglich war.

Es wird immer der erste gültige Prüfungsnachweis für das aktuelle Quartal in der Kartenhistorie angezeigt. Weitere Prüfungsnachweise werden historisch im Kartenarchiv gespeichert.

Komponenten

Die zweite SMB-Karte, die gSMB-KT, erhalten Sie mit dem Telematikinfrastruktur-Bundle vom VPN-Zugangsdienst. Auch in den Konnektor ist eine SMB-Karte einzustecken (gSMC-K). Achtung sollten Kartenterminal oder Konnektor defekt sein, können mit diesen Karten Ersatzgeräte in Betrieb genommen werden.

Folgende Position bestellen Sie bitte bei CROSSSOFT.
Die folgenden sechs Komponenten sind in dem Telematikinfrastruktur-Bundle enthalten:

  1. Kartenterminal, eHealth Infrastruktur mit Kartenleser-Identifikations-Zertifikat auf gSMC-KT
  2. Konnektor mit Konnektor-Identifikationszertifikat auf gSMC-K, Konnektorsoftware (VSDM)
  3. Transport von Kartenterminal und Konnektor (Nachweis der sicheren Lieferkette) in die Einrichtung/Praxis
  4. VPN-Zugangsdienst, Zentrale Telematikinfrastruktur
  5. Installation, Anbindung und Inbetriebnahme von Kartenterminal an Konnektor und CROSSSOFT Software, Einrichtung der Zertifikate mit Unterstützung durch die Praxis, die den von der Kammer ausgestellten HBA – elektronischer Arztausweis und das von der KV ausgestellte Praxiszertifikat SMC-B nebst PIN und PUK vorliegen hat.
  6. Wartungs- und Update-Vertrag

Sobald die Komponenten in der Praxis installiert sind und die erste Patienten-Versichertenkarte abgeglichen wurde (VSDM), kann der Förderbetrag bei der KZV/KV beantragt werden.

Wie geht es weiter? Das Notfalldatenmanagement wurde beschlossen – Förderpauschale 4.500 Euro pro Praxis

Anforderung: Ein stationäres Kartenterminal im Behandlungszimmer, um den Notfalldatensatz oder den elektronischen Medikationsplan auf die eGK übertragen zu können.
Die Praxen haben laut TI- Finanzierungsvereinbarung Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für die Fachanwendungen NFDM und eMP betriebsbereit vorhalten – anders als beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), bei dem der Anspruch ab der ersten Durchführung entsteht.

Hardware
Nur die zertifizierten Kartenterminals sind nutzbar, müssen aber ggf. über die Updateseiten der Kartenterminalhersteller aktualisiert werden. Mehr zum Thema:
https://www.crosssoft.de/elektronische-gesundheitskarte/

gematik über die eGK und Zulassungsverfahren für die Produkte der Telematikinfrastruktur: https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/PDF/gemZul_Prod_V211.pdf

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr zum Thema

hier: Neufassung Finanzierungsvereinbarung (Link veraltet)

Finanzierungsvereinbarung für die Verwalten von Notfalldatensätzen auf der eGK
hier:-> Darstellung gematik für Patienten

Es wird empfohlen, den zeitlichen Fahrplan für die Telematikinfrastruktur ab zu warten. Näheres finden Sie in der Beilage des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 49/2016) beschrieben . Vgl. https://www.crosssoft.de/neue-kbv-dokumentation-e-health/