Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
EBZ steht für Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte. Ein häufig verwendetes Synonym ist zum Beispiel eHKP.
-Bestellen Sie hier Ihre digitalen CROSS – DENT/MKG Kommunikations-FORMULARE für die EBZ. https://www.crosssoft.de/bestellung-fomulare-ebz/
-Rechts oben auf den Menüpunkt Kundenbereich und auf Bestellung
-Wählen Sie EBZ (elektronisches Beantragungs-und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte) —und PTV5-Bestellung und füllen Sie diesen Antrag aus.
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur
- Einrichtung eines KIM-Postfachs
- Zugriff auf den Verzeichnisdienst der TI
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA oder eZaa)
- Heil- und Kostenpläne für Zähne ( ZE )
- Kiefergelenkserkrankung bzw. Kieferbruch ( KB )
- Kieferorthopädische Pläne ( KFO )
- Parodontalstatus (PAR)
Nein. Sofern in Ihrem Bundesland bzw. bei bestimmten Krankenkassen bisher ein Genehmigungsverzicht besteht, bleibt dieser auch nach Einführung des EBZ bestehen.
Die Pläne werden per KIM sicher und verschlüsselt an die Krankenkasse übertragen. Das Crosshealth sendet die Pläne automatisch an die richtige KIM-Adresse der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten.
- Das Erstellen des elektronischen Antrags funktioniert an jeder Station, auch ohne Anbindung an die TI. Das Signieren und senden funktioniert ausschließlich an Arbeitsplätzen, die an die TI angeschlossen sind, da ein Zugriff auf die Karten ( HBA, SMCB ) nötig ist.
- Es gibt wesentliche Arbeitsschritte im Rahmen des EBZ:
-
- Elektronischen Antrag stellen
- eAntrag signieren
- eAntrag senden
Um einen eAntrag zu signieren, ist ein eHBA notwendig. Sofern eine Signatur mittels eHBA, z. B. aus technischen
Gründen, nicht möglich ist, ist in Ausnahmefällen eine Signatur mittels SMC-B zulässig.
Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer KZV beraten.
Ja. Eine Erleichterung bietet die Komfortsignatur. Bei aktivierter Komfortsignatur kann die Signatur auch an Stationen erfolgen, die nicht direkt mit einem Kartenterminal verbunden sind. Bitte beachten Sie hierzu die Praxisinformation der KZBV hier
- Die Pläne können nach wie vor an jeder Arbeitsstation erstellt werden. Das Signieren und Versenden ist ausschließlich an Arbeitsstationen, die an die TI angeschlossen sind möglich, da ein Zugriff auf die Karten (eHBA, eZAA) nötig ist.
- Das Erstellen und Drucken des elektronischen Antrags ist an jeder Arbeitsstation möglich, auch ohne Anbindung an die TI.
Je nach Praxisstruktur und -organisation kann ein weiteres Kartenterminal hilfreich sein. Wird ein Plan mit dem eHBA signiert, ist für den Signaturvorgang die Eingabe der PIN durch den Karteninhaber notwendig.
Der eHBA bleibt bei der Komfortsignatur dauerhaft im Kartenterminal gesteckt, weshalb ein zusätzliches Kartenterminal hilfreich sein kann. Erfragen Sie ggf. bei Ihrem Konnektorhersteller, ob Ihr Konnektor die Komfortsignatur unterstützt.
Ab dem 01.01.2023 können alle Krankenkassen ( ausgenommen sonstige Kostenträger ) Pläne elektronisch entgegennehmen.
Die Krankenkassen versenden die Antworten ebenfalls per KIM.
Die Pläne werden automatisch an die korrekte KIM-Adresse der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten gesendet. Es ist nicht notwendig, die KIM-Adressen der Krankenkassen im Crosshealth manuell aufzunehmen.
EBZ beinhaltet aktuell die elektronische Beantragung und Genehmigung oben genannter Planarten. An der Abrechnung der Pläne ändert sich zunächst nichts.