FHIR Projekte
FHIR Projekte
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Anpassung des § 295 Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2021 festgelegt, dass die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die von Ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten aufzuzeichnen und an die Krankenkassen zu übermitteln.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist Herr des Verfahrens.
Folgende Projekte sind bis 2022 umzusetzen und können hier kommentiert werden:
eTerminservice
FHIR für den eTerminservice |
Verordnungssoftware-Schnittstelle V1.01
Verordnungssoftware-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V |
Verordnungssoftware-Schnittstelle V1.10.001
Verordnungssoftware-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB V |
PVS-Archivierungs- und Wechselschnittstelle
PVS-Archivierungs- und Wechsel-Schnittstelle Gemäß § 291d Absatz 1 |
MIO Impfpass V1.0
Medizinische Informationsobjekte (MIO) Impfpass V1.00 |
eAU
Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit |
eRezept
Umsetzung des elektronischen Rezepts |
MIO Zahnärztliches Bonusheft V1.0
Medizinische Informationsobjekte (MIO) Zahnärztliches Bonusheft V1.0 |
KBV-Basis-Profile
KBV-Basis-Profile V 1.00.001 |
Quelle: simplifier.net/organization/kassenrztlichebundesvereinigungkbv/~projects
(zuletzt abgerufen 10.06.2020; 09:25)
eAU – FHIR-Profile in der Version 1.0.0
Zu diesem Zwecke wurden unter simplifier.net/eau die FHIR-Profile für die eAU durch die KBV erstellt.
eRezept – FHIR-Profile in der Version 1.0.0
Der Gesetzgeber hat im § 86 Abs. 1 SGB V festgelegt, dass zuerst die Verordnung von Arzneimittel und weiteren nach §31 SGB V in die vertragsärztliche Versorgung einbezogenen Produkte elektronisch ermöglicht werden muss. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen müssen hierzu im Rahmen des Bundesmantelvertrag-Ärzte bis zum 31. März 2020 entsprechende Vereinbarungen treffen.
Zu diesem Zwecke wurden unter simplifier.net/erezept die FHIR-Profile für die eRezept durch die KBV erstellt.
Quelle: gefyra.de/2020/02/erezept-und-earbeitsunfahigkeits.html
(zuletzt abgerufen 11.06.2020; 20:06)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Digitalisierung und IT
IT in der Arztpraxis
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Tel: 030 / 4005-2077
Bereits umgesetzt:
CROSSFHIR ist die offizielle, auf dem HL7 FHIR Standard basierende Lösung für Healthcare-Produkte von CROSSSOFT. Mehr erfahren
CROSSFHIR Medication ist eine umfangreiche Medikationskomponente nach dem FHIR Standard. Sie ist in erster Linie für mobile Endgeräte wie iPads entwickelt. Selbstverständlich kann sie aber auch als Web-Applikation auf einem Desktop bedient werden. Mehr erfahren