
Medikationsmanagement und AMTS
ANFORDERUNG
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) sind einige Regelungen für das Entlassmanagement getroffen worden.
Das Ziel: Die Vermeidung von Versorgungslücken zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich.
Für Krankenhäuser wurde die Möglichkeit geschaffen, Rezepte auszustellen für:
Arzneimittel (=AM)(mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen N1)
Häusliche Krankenpflege (bis zu 7 Tage)
Heilmittel (bis zu 12 Tage)
Hilfsmittel (bis zu 7 Tage)
Soziotherapie (bis zu 7 Tage)
LÖSUNG
Das Professionelle Entlassmanagement mit seinen Vorgaben zum Verordnen im Krankenhaus ab 1. Oktober 2017 entspricht weitgehend der seit Jahrzehnten mit PRO X geübten Praxis vom Aufnahme-Management über das Behandlungs-Management bis hin zum Entlassmanagement.
Aufgrund der engen Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung nach den §§ 115 – 122 SGB V unterstützt PRO X die Optimierung der Arzneimittelgabe und -verordnungen in der Klinik von der Aufnahme bis zum N1-Rezept und einer AU.
Das Ziel: Vermeidung von Versorgungslücken zwischen stationärem und ambulantem Bereich.
Die Aufnahme der Vormedikation, die Einstellung der Ist-Medikation, das Ausstellen von Arzneimittelverordnungen, Heil- und Hilfsmittelrezepten oder AU-Bescheinigungen bei der Entlassung – mit der Unterstützung von PRO X vermeiden Sie Versorgungslücken und schaffen eine Basis für die Zusammenarbeit von hausinternem Case Management, Apotheke, Pflege und ärztlichem Dienst.
Vorteile
- Reibungslose Prozesse von der Aufnahme bis zur geplanten Entlassung
- Vermeiden von Medikationsfehlern durch Aufnahmemedikations-Management, gepflegte Arzneitaxe
- Korrekt verordnen: SGB V, Arzneimittelrichtline (AM-RL), Apothekengesetz (ApoG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Packungsgrößenverordnung
- Korrekte Informationen (Arzneimittel, Charge , Verfall, Gebrauch, Plan, Aufklärung) für Patienten, Mitarbeiter und weiterbehandelnde Ärzte
- Korrektes Formularmanagement

Entlassmanagement und Verordnung
im Krankenhaus
PRO X unterstützt das Ausstellen von Arzneimittelverordnungen, Heil- und Hilfsmittelrezepten und AU-Bescheinigungen bei der Entlassung
Vgl.
- AMVSG (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz)
- ARMIN
- AVWG (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz)
Bildquelle: Stocksy
https://www.stocksy.com/54916