Mehreinnahmen mit online Terminanfragen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war unter anderem dazu gedacht, Patienten einen Zugang zur Facharztebene mit möglichst geringen Wartezeiten zu ermöglichen. Im Gegenzug sollten Fachärzte mehr Leistungen ohne Budgetdeckel honoriert bekommen. Die Ärztezeitung hat einen Podcast zur Online-Terminanfrage und Abrechnung bereitgestellt:


https://aerztetag.aerztezeitung.de/386-warum-verschenken-viele-facharzte-honorar-dr-lubben

Dazu schreibt die Ärztezeitung heute:
Während der Coronavirus-Pandemie sind die sogenannten TSVG-Fälle – offene Sprechstunden, Neupatienten, TSS-Vermittlungsfälle, Hausarztvermittlungsfälle – teilweise in Vergessenheit geraten, wie Arzt und Praxisberater Dr. Georg Lübben aus Berlin im „ÄrzteTag“-Podcast berichtet. Die Folge laut Lübben: „Viele Ärztinnen und Ärzte verschenken Honorar.“ Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) war unter anderem dazu gedacht, Patienten einen Zugang zur Facharztebene mit möglichst geringen Wartezeiten zu ermöglichen. Im Gegenzug sollten Fachärzte mehr Leistungen ohne Budgetdeckel honoriert bekommen.

Die Summen, um die es geht, könnten durchaus erklecklich sein, bis zu gut vierstellig im Quartal, wenn eine Praxis ihr Budget klar überschreitet. Dabei wäre der Fehler schnell behoben, wenn MFA oder Arzt und Ärztin nur ein oder zwei Mausklicks zur rechten Zeit an der richtigen Stelle machen.

Mehr unter: Ärztezeitung 4.2.2022, Nr 7 Seite 17

CROSSSOFT Gmbh erhält das TSG Zertifikat

Gemäß § 75 SGB V und Anlage 28 des Bundesmantelvertrages müssen Vertragsärzten- und – psychotherapeuten mittels einer definierten Schnittstelle mit den Terminservicestellen kommunizieren können.

Die Software muss dem Anwender die Funktionen des eTerminservices auf Basis von KV-Connect bereitstellen. Gemäß § 75 SGB V und Anlage 28 des Bundesmantelvertrages müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten mittels einer definierten Schnittstelle mit den Terminservicestellen kommunizieren können. Dort erhalten Sie einen Vermittlungscode. Wenn der Anwender die Überweisung (Muster 6) als „dringend“ einstuft, muss die Software auf Wunsch des Anwenders den Vermittlungscode auf Musters 6 aufbringen.

Die Software muss ab dem 01.01.2020 den Vermittlungscode in die erste Zeile des Feldes Auftrag mit Angabe der Internetadresse des eTerminservice sowie der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 des Ärztlichen Notdiensts auf Muster 6 drucken.

Wenn der Anwender eine akute und/ oder probatorisch ambulante Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten als zeitnah erforderlich einstuft, MUSS die Software einen Vermittlungscode verwenden und diesen auf PTV11 drucken.

Muster 6:
PTV11:
Bildquelle Foto, Ärztezeitung 4.2.2022, Nr 7 Seite 17
Telematik Zertifikat zum Download (PDF)
Anforderungskatalog Eterminservice (PDF)
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