Digitale Muster & Fachverfahren

gemäß TI-Pauschale 7/2023

1. TI-Update INFINITYQ HEALTH/CROSSSOFT

Neue Fachverfahren

Bitte konfigurieren Sie vor der Abrechnung Q4/2023 in der Software oder der Dokumentation zu Abrechnung (ehrenwörtlichen Erklärung) die Angaben zur TI-Pauschale!

2. Geänderte Fachverfahren und neue digitale Muster

 

2.1 EBZ = elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte
2.2 eAU = elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
2.3 eRezept 1. April 2024 – Geändertes Fachverfahren
2.4 ePA 2.0 Zugriff auf geänderte Patientenakte opt.out

3. Update Konnektoren

Das Fachmodul PTV5 der Telekom ist über den Button unten zu bestellen (dort ist das Formular 4-Seiten unter Fachmodul) hinterlegt, dass wir als Fax benötigen.

Das Bestellformular wurde geändert.
Ist das PTV5-Konnektor-Update verpflichtend? Drohen Sanktionen bei Nichteinführung?
Um die Sicherheit des Konnektors zu gewährlisten, ist es erforderlich alle zur Verfügung gestellten Updates, zeitnah einzuspielen.
Dies gilt somit auch für das PTV5 Update.

Des Weiteren beinhaltet das Update die technische Grundlage für die Nutzung der elektronischen Patientenakte in der zweiten Ausbaustufe (ePA 2.0).
Die Sanktion von 1% Honorarkürzung greifen nur, wenn die Betriebsbereitschaft der ePA in Ihrer Praxis nicht vorliegt.
Um ePA-ready zu sein, benötigen Sie mindestens den ePA-Konnektor (PTV4) und ein vorhandenes ePA-Modul.

https://ti.kvno.de/faq-items/ist-das-ptv5-konnektor-update-pflicht-drohen-sanktionen-bei-nichteinfuehrung/?hilite=ptv

Siehe Verfall des Zertifikats (alle 60 Monate)

Das Zertifikat dieses Konnektors läuft am 14.09.2025 ab. Dann ist der Konnektor durch einen Smart-Konnektor zu ersetzen. Typ 5.xx = Dieser Konnektor ist bereits auf PTV5 upgedatet

Unter Scheine, Versicherungsnachweis können Sie den Update-Stand und das Verfalldatum Ihres Konnektors einsehen. (graue Fläche rechts oben, Beschriftung Vers.Nachw.)

vgl. https://www.crosssoft.de/wp-content/uploads/2024/01/2019-10-10-TI-Smartkonnektor.pdf

4. Update Kartenleser (Link fehlt)

von gematik für Q 1/23 geplant

SMARTCARDS (Sicherheitsmodulkarte engl. Security Module Card – SMC)

Die gerätespezifische SMC für stationäre eHealth Kartenterminals (gSMC-KT) ist die Eintrittskarte Ihres eHealth Kartenterminals in die Online-Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens.

Wo kommt die SMC Karte rein?

Ähnlich einer SIM-Karte beim Handy wird die SMC in das Kartenterminal gesteckt und verbleibt dort. Sie ist zwingend erforderlich, damit Sie die TI-Praxisinstallation in Ihrer Praxis in Betrieb nehmen können.

Die Zertifikate der SMC haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren.

Die gSMC-KT ist wie die Institutionskarte (SMC-B) eine personalisierte Smartcard mit PIN und PUK.

Damit die geänderte Anwendungssoftware funktioniert, muss zunächst der Kartenleser (A) und der Konnektor (B) die neuen Fachmodul unterstützen. Anschließend aktualisieren Sie die Fachmodule im Softwareupdate der Anwendungsmodule wie eAU oder EBZ.

Ablauf zu Einrichtung

der digitalen Muster und Fachverfahren für die neue TI-Pauschale:

A – ab Q2/2023

Sie tauschen das gSMC-KT Konnektor-Identifikations-Zertifikat, dass Sie von Telekom für Telekom TI-Zugangs-Verträge oder von MZD für MZD- TI-Zugangs-Verträge erhalten haben, aus. (Mehr dazu finden Sie links unter 4-Kartenleser).

B – ab Q3/2023

Sie aktualisieren die Fachmodule auf dem Konnektor und verlängern Q1/2024 die Laufzeit des Konnektors. (Mehr dazu finden Sie links unter 3. Konnektor).

C – ab Q4/2023

Sie bestellen beim Lieferanten (CROSSSOFT, Dampsoft, etc …) der digitalen Muster, TI- Fachmodule ein Update für EBZ, eRezept, eA/ePA2.0

D

Sie konfigurieren anschließend in der Software oder der Dokumentation zu Abrechnung (ehrenwörtlichen Erklärung) die TI-Pauschale

 

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