1. TI-Update CROSSHEALTH/CROSSSOFT
Neue Fachverfahren

Bitte konfigurieren Sie vor der Abrechnung Q4/2023 in der Software oder der Dokumentation zu Abrechnung (ehrenwörtlichen Erklärung) die Angaben zur TI-Pauschale!
2. Geänderte Fachverfahren und neue digitale Muster
2.1 EBZ = elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte
2.2 eAU = elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
2.3 eRezept 1. April 2024 – Geändertes Fachverfahren
2.4 ePA 2.0 Zugriff auf geänderte Patientenakte opt.out
3. Update Konnektoren
Siehe Verfall des Zertifikats (alle 60 Monate)
Das Zertifikat dieses Konnektors läuft am 14.09.2025 ab. Dann ist der Konnektor durch einen Smart-Konnektor zu ersetzen. Typ 5.xx = Dieser Konnektor ist bereits auf PTV5 upgedatet
Unter Scheine, Versicherungsnachweis können Sie den Update-Stand und das Verfalldatum Ihres Konnektors einsehen. (graue Fläche rechts oben, Beschriftung Vers.Nachw.)
vgl. https://www.crosssoft.de/Kundenportal/Gesetze/2019-10-10-TI-Smartkonnektor.pdf
4. Update Kartenleser
von gematik für Q 1/23 geplant
SMARTCARDS (Sicherheitsmodulkarte engl. Security Module Card – SMC)
Die gerätespezifische SMC für stationäre eHealth Kartenterminals (gSMC-KT) ist die Eintrittskarte Ihres eHealth Kartenterminals in die Online-Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens.
Wo kommt die SMC Karte rein?
Ähnlich einer SIM-Karte beim Handy wird die SMC in das Kartenterminal gesteckt und verbleibt dort. Sie ist zwingend erforderlich, damit Sie die TI-Praxisinstallation in Ihrer Praxis in Betrieb nehmen können.
Die Zertifikate der SMC haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren.
Die gSMC-KT ist wie die Institutionskarte (SMC-B) eine personalisierte Smartcard mit PIN und PUK.
Damit die geänderte Anwendungssoftware funktioniert, muss zunächst der Kartenleser (A) und der Konnektor (B) die neuen Fachmodul unterstützen. Anschließend aktualisieren Sie die Fachmodule im Softwareupdate der Anwendungsmodule wie eAU oder EBZ.
Ablauf zu Einrichtung der digitalen Muster und Fachverfahren für die neue TI-Pauschale:
A – ab Q2/2023 Sie tauschen das gSMC-KT Konnektor-Identifikations-Zertifikat, dass Sie von Telekom für Telekom TI-Zugangs-Verträge oder von MZD für MZD- TI-Zugangs-Verträge erhalten haben, aus. (Mehr dazu finden Sie links unter 4-Kartenleser).
B – ab Q3/2023 Sie aktualisieren die Fachmodule auf dem Konnektor und verlängern Q1/2024 die Laufzeit des Konnektors. (Mehr dazu finden Sie links unter 3. Konnektor).
C – ab Q4/2023 Sie Bestellen beim Lieferanten (CROSSSOFT, Dampsoft, etc …) der digitalen Muster, TI- Fachmodule ein Update für EBZ, eRezept, eA/ePA2.0
D – sie konfigurieren anschließend in der Software oder der Dokumentation zu Abrechnung (ehrenwörtlichen Erklärung) die TI-Pauschale