ePA4All

Wichtige Hinweise zu Ihrer elektronischen Patientenakte

Seit dem 15. Januar 2025 erhalten automatisch alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer, sie widersprechen. Die neue „ePA für alle“ wird deshalb Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis werden. Sie enthält wichtige Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (z.B. Medikationsliste, Zahnbonusheft), die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können.

Wichtige Hinweise zu Ihrer elektronischen Patientenakte

Zahnarztpraxen können mit diesem Praxisaushang ihre Patientinnen und Patienten über die ePA informieren. Der Aushang steht in zwei verschiedenen Formaten zum Ausdrucken zur Verfügung.

Die „ePA für alle“ in Zahnarztpraxen

Quelle: KZBV


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