ePA4All
Wichtige Hinweise zu Ihrer elektronischen Patientenakte
Seit dem 15. Januar 2025 erhalten automatisch alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer, sie widersprechen. Die neue „ePA für alle“ wird deshalb Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis werden. Sie enthält wichtige Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (z.B. Medikationsliste, Zahnbonusheft), die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können.
Was zum Start wichtig ist – die ePA für alle kurz vorgestellt
Die „ePA für alle“ im Überblick: Informationspflichten
Die „ePA für alle“ im Überblick: Dokumentationspflichten
Die „ePA für alle“ im Überblick: Widerspruchsrechte
Die „ePA für alle“ im Überblick: Befüllung
Die „ePA für alle“ im Überblick: Technik
CCC-Warnung zur ePA: Hinweise für Zahnarztpraxen
Wichtige Hinweise zu Ihrer elektronischen Patientenakte
Zahnarztpraxen können mit diesem Praxisaushang ihre Patientinnen und Patienten über die ePA informieren. Der Aushang steht in zwei verschiedenen Formaten zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die „ePA für alle“ in Zahnarztpraxen
Quelle: KZBV
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