Erweitertes Früh­erkennungsprogramm für Kinder

Ab Januar 2017 ambulante Kassenleistung.

15.12.2016 – Das erweiterte Früherkennungsprogramm für Kinder kann in Kürze starten. KBV und GKV-Spitzenverband haben die Vergütung für die zusätzlichen Leistungen im EBM geregelt. Damit sind die Inhalte der neu gefassten Kinder-Richtlinie ab 1. Januar 2017 ambulante Kassenleistung.

Mit dem am Montag gefassten Beschluss hat der Bewertungsausschuss den EBM entsprechend der überarbeiteten und erweiterten Inhalte der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 angepasst. Zukünftig erhalten Ärzte für jede der Untersuchungen U2 bis U9 etwa 42 Euro. Derzeit sind es rund 32 Euro beziehungsweise 37 Euro für die U7a.

Für das gegebenenfalls ambulant durchzuführende Screening von Neugeborenen auf Mukoviszidose wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 01707 angepasst und die GOP 01709 neu aufgenommen. Die dreistufige Labordiagnostik kann mit den neuen GOP 01725 bis 01727 abgerechnet werden.

Erweitertes Früherkennungsprogramm
Bei den Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren sollen Kinder- und Jugendärzte zukünftig noch intensiver auf psychische und soziale Aspekte achten. Es geht darum, Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen vorzubeugen, früh zu erkennen und den Eltern entsprechende Hilfen anzubieten.

Neu sind dazu vor allem primärpräventive Beratungen, bei denen die Ärzte die Eltern zu verschiedenen entwicklungsbezogenen Themen wie Ernährung, Bewegung und Medienkonsum informieren, noch bevor Probleme aufgetreten sind.

Außerdem enthält die geänderte Richtlinie konkrete Vorgaben zur orientierenden Beurteilung der Entwicklung des Kindes zu den Bereichen Fein- und Grobmotorik, Sprache, Perzeption/Kognition, soziale/emotionale Kompetenz und Interaktion für die U3 bis U9.

Für Neugeborene gibt es zudem eine spezielle Früherkennungsuntersuchung zum Screening auf Mukoviszidose.

Dokumentation im neuen Gelben Heft
Die Untersuchungsergebnisse werden im neuen Gelben Heft dokumentiert. Bei Kindern, deren U6 bereits erfolgt ist, soll die Dokumentation der neuen Untersuchungsinhalte auf einklebbaren Einlegeblättern in der bisherigen Version des Gelben Hefts erfolgen.

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kann ab Januar auf einer einlegbaren Teilnahmekarte dokumentiert werden. Eltern müssen damit nicht mehr das gesamte Heft vorlegen, um bei entsprechenden Stellen wie Kindertagesstätten zu belegen, dass sie das Früherkennungsangebot für ihr Kind nutzen.
Kinder- und Jugendärzte können die neuen Gelben Hefte, die Einlegeblätter für die Untersuchungen U7 bis U9 sowie die einlegbaren Teilnahmekarten kostenfrei über ihre Kassenärztliche Vereinigung beziehen.

Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Änderungen der „Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ im Mai 2016 beschlossen. Die Dokumentation im Gelben Heft wurde entsprechend der Neustrukturierung und Konkretisierung der Untersuchungsinhalte angepasst.

Die neue Kinder-Richtlinie ist bereits zum 1. September 2016 in Kraft getreten. Die Inhalte der Richtlinie sind im ambulanten Bereich jedoch erst dann Kassenleistung, wenn die Vergütung im EBM geregelt ist. Dazu hat der Bewertungsausschuss bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Zeit.

Kinder-Früherkennungsprogramm: Vergütung im Überblick
Höhere Vergütung der U2 bis U9

Die Bewertungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 01712 bis 01719 ändern sich ab 1. Januar 2017 wie folgt:

GOP und Kurzlegende Bewertung bis 31.12.2016 Bewertung ab 01.01.2017
01712 – U2 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01713 – U3 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01714 – U4 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01715 – U5 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01716 – U6 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01717 – U7 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01718 – U8 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01719 – U9 308 Punkte
(Vergütung 32,14 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)
01723 – U7a 355 Punkte
(Vergütung 37,05 Euro)
401 Punkte
(Vergütung 42,23 Euro)

Bei der Anpassung der Prüfzeiten der neubewerteten U-Untersuchungen wurden Möglichkeiten zur Delegation von Leistungen an qualifiziertes Praxispersonal berücksichtigt.

Mukoviszidose-Screening
Um das neu in die Kinder-Richtlinie aufgenommene Mukoviszidose-Screening abzubilden, ändert sich ab Januar 2017 Folgendes:

  • Einführung einer neuen GOP 01709: Aufklärung der Eltern zu Sinn und Ziel des Mukoviszidose-Screenings, für den Fall, dass das Screening noch nicht im Rahmen des Neugeborenen-Screenings erfolgt und noch nicht im Gelben Heft dokumentiert ist.
    Bewertung 50 Punkte, Vergütung 5,27 Euro
  • Erweiterung der GOP 01707 (Erweitertes Neugeborenen-Screening) um zusätzliche Leistungsinhalte; Bewertung 135 Punkte, Vergütung 14,22 Euro (2016: Bewertung 103 Punkte, Vergütung 10,75 Euro)
  • Einführung der neuen GOP 01725 bis 01727: Abbildung der dreistufigen (Labor-)Diagnostik.
    Zudem wird die GOP 01708 gestrichen, da die bisherige Neugeborenen-Screeninguntersuchung der Zielkrankheiten zukünftig mit der GOP 01724 als Bestandteil der Katalogleistung (GOP 01724 bis 01727) abgebildet wird.
  • Kinder-Richtlinie und Gelbes Heft

Mit der neu gefassten Kinder-Richtlinie wurden die Inhalte zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 überarbeitet und konkretisiert. Neben der stärkeren Berücksichtigung von psychosozialen Aspekten wurden zum Beispiel die Merkmale überarbeitet, die bei der Beurteilung der Entwicklung eines Kindes helfen sollen.

Darüber hinaus wurde die Dokumentation im Gelben Heft entsprechend der Neustrukturierung und Konkretisierung der Untersuchungsinhalte angepasst.

Neu im Gelben Heft ist eine Teilnahmekarte, auf der die Untersuchung bestätigt wird. Eltern können damit bei entsprechenden Stellen einfach belegen, dass sie das Früherkennungsangebot für ihr Kind nutzen, ohne dabei die vertraulichen Informationen des Gelben Heftes weitergeben zu müssen.

Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_25926.php (Zuletzt abgerufen am: 06.02.19)

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