Zertifizierung für Qualität und Sicherheit
ISO27001 Qualitätsstandard
Die Zertifizierungsagentur Digitales Institut zur Zertifizierung internationaler Standards bescheinigt, dass die CROSSSOFT GmbH für den Geltungsbereich Technologie für das Gesundheitswesen der Zukunft ein Informations-Sicherheits-Management-System aufgebaut und die Umsetzung in der Praxis durch ein Zertifizierungsaudit gemäß den Qualitätsstandards der ISO 27001:2022 nachgewiesen hat.
Dieses Zertifikat ist gültig vom 07.08.2025 bis 07.08.2028
Zertifikat-Register-Nr. 250807 16 ISMS
Deutsch
Englisch
ISO9001 Qualitätsstandard
Die Zertifizierungsagentur Digitales Institut zur Zertifizierung internationaler Standards bescheinigt, dass die CROSSSOFT GmbH für den Geltungsbereich Technologie für das Gesundheitswesen der Zukunft ein Qualitäts-managementsystem aufgebaut und die Umsetzung in der Praxis durch ein Zertifizierungsaudit gemäß den Qualitätsstandards der ISO 9001:2015 nachgewiesen hat.
Dieses Zertifikat ist gültig vom 07.08.2025 bis 07.08.2028
Zertifikat-Register-Nr. 250807 16 QM
Deutsch
Englisch
Europäische Konformität
CROSSSOFT Computersysteme werden in einem Testlabor der Firma Treo (Labor für Umweltsimulation GmbH) u.a. auf Ihre EMV-Konformität getestet, um den Voraussetzungen der CE Kennzeichnung zu genügen. Zwei Kriterien sind bei der EMV besonders wichtig: die elektromagnetische Störung, welche das Gerät in seiner Umwelt erzeugt und die Frage, inwieweit das Gerät gegen äußere Störeinflüsse geschützt ist. Dies gilt auch für die Fertigung spezialisierter Branchen-Hardware-Lösungen.
RoHS und WEEE Konformität
Wir haben vertraglich alle Hersteller und Lieferanten verpflichtet, uns nur Produkte zu liefern, die den aktuell gültigen Gesetzen entsprechen. Dies betrifft insbesondere auch die zwei EU-Richtlinien RoHs und WEEE.
KHZG IT-Dienstleister
CROSSSOFT ist berechtigter KHZG IT-Dienstleister.
Das CROSSSOFT Berater-/Projektteam hat die Schulung des Bundesamts für Soziale Sicherung erfolgreich absolviert und verfügt somit über die Qualifikation/Berechtigung eines zertifizierten IT-Dienstleisters nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV. Damit führen wir den Nachweis über die Eignung, festzustellen, ob informations-technische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.
