TI-FAQ Regress zum 30.06.2022 (Online ansehen)

REGRESS-Abwehr KIM-eAU (6,50 € oder 1500 €)

Wir haben wieder sehr viele Faxe zum Thema Regress weitergeleitet bekommen.

Leider wird nicht immer darauf Bezug genommen, was denn mit einem Malus bestraft wird. Dann können Sie den Bescheid nur anfechten (schriftlich Widerspruch einlegen) und um eine Begründung bitten, warum es zum Malus kam. 

In Einzelfällen werden wir gebeten, den Nachweis zu führen, dass Sie sich auf die eAU über KIM vorbereitet haben.

Die eAU basiert auf dem von Ihnen bestellten KIM-Konto. Als Nachweis ist die bezahlte Rechnung der KIM-Kontenführung ausreichend. Die eAU ist von uns zertifiziert und das Zertifizierungs-Programmstandskennzeichen wird mit der Abrechnung übertragen. 

Sollten als Begründung "PTV2, PTV3, PTV4 Nachweis fehlt" benannt sein, finden Sie unten noch einmal die Auflistung, was Sie lizenziert haben müssen, um keinen Regress zu bezahlen. Mit der tatsächlichen Nutzung hat das nichts zu tun. 

Sie zahlen an uns 6,55 €/Monat Kontoverwaltungsgebühren und wir leiten die Zahlung an IBM, Arvato und gematik weiter - oder Sie zahlen 1500 € - 2500 € Regress…Ihre Entscheidung.

Mit dem Quartalsupdate tauschen wir die Suche im Verzeichnisdienst (VZD) aus. Die gematik hat diesen auf Grund der bekannten Fehler ändern lassen (Fehlerliste siehe unten).

WICHTIG
Die Daten für den Verzeichnisdienst werden mit dem nächsten Update aus den Feldern: Einstellungen, Praxiseinstellungen in Zukunft mit der Abrechnung übertragen.

 

Neues KIM- Prüfverfahren ab 01.10.2022 angekündigt

Während der Versand eAU über KIM ab 01.07.2022 Pflichtfunktion ist, bleibt die Nutzung des eRezeptes freiwillig.

Was sich zum 1.7.2022 mit dem Update ändert sehen sie hier in den Video-Tutorials: 
https://helpti.crosshealth.services/

Da die meisten Softwarehersteller den eAU Versand ohne Mailsystem ausgeliefert haben (eMessage-Systeme kosten überall zusätzlich) und bisher keine Prüfung von Anwendungsnachrichten wie KIM eAU möglich war, soll diese zum 1.10.2022 eingeführt werden.

  • Für die eNachricht - e Message
  • den eArztbrief (CDA)
  • und weitere Anwendungsnachrichten wie DALE-UV, gibt es dann Prüfmodule für die Struktur der Digitalen Muster

Diese Prüfungen sind mit erheblichen Kosten verbunden.

Nach dem 01.10 können Sie dann vielleicht in einem geordneten Verfahren nachweisen, dass die eAU funktioniert.

Behobene Störungen laut gematik 

Quelle:  <https://fachportal.gematik.de/ti-status/archiv> 

Bitte sprechen Sie zur Dokumentation bzgl. Ihrer Regress-Befürchtung die KZBV an, was abweichend wann von Ihnen gefordert wird. Für Q4 2021 - Q2- 2022:

  1. CROSSHEALTH ist PTV4 zertifiziert: VGl. PSKz 308.22
    Ihr Konnektor muss PTV4 Update-Daten beim Lesen von Karten an CROSSHEALTH übertragen (vgl Update-Rundschreiben: Im Schein steht unter Versicherungsnachweis der Konnektor-Typ, der größer als 4 sein muss). 
  2. CROSSHEALTH muss den gesamten Versicherungsnachweis (Tabelle) mit der Abrechnung zur Beweissicherung an die KZV übertragen. Unter Abrechnung finden Sie die Historie.
  3. Ihr HBA muss freigeschaltet sein.
    Wichtig – die KVen benennen die vier ProduktTypVersionen (PTV) gerne nach den in den Gesetzten eingefügten Begriffen…
    • Online-Produktivbetrieb 4 (OPV4) ePA I (Stand: 07/2021)
    • Online-Produktivbetrieb 3 (OPV3) eBMP (Stand: 12/2020)
    • Online-Produktivbetrieb 2 (OPV2) QES Austausch der Telekom-Konnektoren in Q3-Q4 (01.07.2020)
    • TI-Smartkonnektor (10.2019)
    • Secure Internet Service (28.09.2018)
    • Online-Produktivbetrieb 1 (OPV1) TI-Rollout VSDM (Stand: 22.12.2017)
  4. Zum 01.04.2022 ändert sich die offizielle gematik Spezifikation „Jugend forscht“ zur eAU für den Testbetrieb in Q2. Wir sind dabei diese Anforderungen nun zu programmieren. Wir müssen diese zertifizieren und Sie müssen per Auftragsbestätigung nachweisen, wann Sie diese bestellt haben.

Während der Versand eAU über KIM ab 01.07.2022 Pflichtfunktion ist, bleibt die Nutzung des eRezeptes freiwillig.

Da die meisten Softwarehersteller den eAU Versand ohne Mailsystem ausgeliefert haben (eMessage-Systeme kosten überall zusätzlich) und bisher keine Prüfung von Anwendungsnachrichten wie KIM eAU möglich war, soll diese zum 1.10.2022 eingeführt werden.

  • Für die eNachricht - e Message
  • den eArztbrief (CDA)
  • und weitere Anwendungsnachrichten wie DALE-UV, gibt es dann Prüfmodule für die Struktur der Digitalen Muster

Diese Prüfungen sind mit erheblichen Kosten verbunden.

Nach dem 01.10 können Sie dann vielleicht in einem geordneten Verfahren nachweisen, dass die eAU funktioniert.

Behobene Störungen laut gematik 

Quelle:  <https://fachportal.gematik.de/ti-status/archiv> 

Bitte sprechen Sie zur Dokumentation bzgl. Ihrer Regress-Befürchtung die KZBV an, was abweichend wann von Ihnen gefordert wird. Für Q4 2021 - Q2- 2022:

  1. CROSSHEALTH ist PTV4 zertifiziert: VGl. PSKz 308.22
    Ihr Konnektor muss PTV4 Update-Daten beim Lesen von Karten an CROSSHEALTH übertragen (vgl Update-Rundschreiben: Im Schein steht unter Versicherungsnachweis der Konnektor-Typ, der größer als 4 sein muss). 
  2. CROSSHEALTH muss den gesamten Versicherungsnachweis (Tabelle) mit der Abrechnung zur Beweissicherung an die KZV übertragen. Unter Abrechnung finden Sie die Historie.
  3. Ihr HBA muss freigeschaltet sein.
    Wichtig – die KVen benennen die vier ProduktTypVersionen (PTV) gerne nach den in den Gesetzten eingefügten Begriffen…
    • Online-Produktivbetrieb 4 (OPV4) ePA I (Stand: 07/2021)
    • Online-Produktivbetrieb 3 (OPV3) eBMP (Stand: 12/2020)
    • Online-Produktivbetrieb 2 (OPV2) QES Austausch der Telekom-Konnektoren in Q3-Q4 (01.07.2020)
    • TI-Smartkonnektor (10.2019)
    • Secure Internet Service (28.09.2018)
    • Online-Produktivbetrieb 1 (OPV1) TI-Rollout VSDM (Stand: 22.12.2017)
  4. Zum 01.04.2022 ändert sich die offizielle gematik Spezifikation „Jugend forscht“ zur eAU für den Testbetrieb in Q2. Wir sind dabei diese Anforderungen nun zu programmieren. Wir müssen diese zertifizieren und Sie müssen per Auftragsbestätigung nachweisen, wann Sie diese bestellt haben.

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