KBV / KZBV-Update 22.40.4 (Online ansehen)

Das Update nach der Abrechnung 4/21 einspielen. 
Das Kim Update folgt (siehe unten). 

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Es enthält die KBV-Stammdaten und Änderungen der regionalen Pseudoziffern/ Gebührenordnungspositionen GOP.

Die §22 KZV-Abrechnung für die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist integriert.

TELEMATIK - KIM - eRezept

Wie Sie vielleicht der Tagesschau oder anderen dpa Verteilern entnommen haben, hat das BMG (nun ohne Abteilungsleiter für Rezept / ePA / Digitalisierung) den Testbetrieb für die Digitalisierung vom 31.12.2021 (Ende) an um 6 Monate verlängert.

Da der neue Verzeichnisdienst seit dem 22.11.2021 im Test ist, mussten wir wie unter Kundeninformation beschrieben den Rollout der Zertifikate neu machen und das neue Clientmodul verwenden. Das Update 22.52, das wir an Freiwillige versenden, die bereits eHBA und SMC-B im Verzeichnisdienst über Telematik-ID registriert haben, ist die nächsten 5 Monate reine Kür.

Das bedeutet, Sie müssen es nicht einspielen. Voraussetzung für die Installation ist die Registrierung von eHBA und SMC-B im Verzeichnisdienst über die Telematik-ID.

Die Telematik-IDs sind essentiell für die Einrichtung Ihrer KIM-Adresse. In Ihrem Interesse bitten wir Sie, diese so schnell wie möglich zu übermitteln.

SMC-B Jede Praxis hat eine individuelle SMC-B.
HBA – Jeder Healthcare-Professional (z.B Arzt, Zahnarzt) hat einen individuellen Heilberufeausweis.

Entsprechend muss für jeden Arzt, Zahnarzt (BAG oder ÜBAG oder MVZ) oder Angestellten ein HealthCare-Professionell Konto angelegt werden.

Dies gilt auch für Healthcare-Professionals, die in Vertretung in einer Praxis tätig sind. Um den Heilberufeausweis dem Konto zuzuordnen, ist es erforderlich, die Kontonummer (Telematik-ID) des HBAs in das Konto in CROSSHEALTH einzutragen. Im Konto wird dann die hinterlegte KIM E-Mail Adresse erfasst.

MUSTER:
Ihre Telematik-ID könnte wie folgt lauten: 1-10000100001111 (eHBA)

Telematik-ID übermitteln

AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022.
Vgl.: KBV - AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich

Bleiben Sie gesund!
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PRO X DENT I MKG I ZMK Update 22.40.4

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Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

Katharina Götz  |  Regine Kronester  |  Nadine Jochheim

Hotline: 0431 38 21 77 40

E-Mail: dent-hotline@crosssoft.de

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Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

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