Produkt-Update 22.26.1/3 (Online ansehen)

Achtung, Sie erhalten zwei Updates –  1) die Corona Impf-Verordnung und 2) die PAR-Erweiterung – wenn Sie diese nicht benötigen, müssen Sie diese auch nicht einspielen.
Dieses Update muss nur installiert werden, wenn sie nach Impfvereinbarung Online-Zertifikate in der Praxis ausstellen.

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mit dem heutigen Update erhalten Sie die erste TOKEN Lösung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Das Ausstellen der Impfzertifikate. Das BMG hat das Modul bei IBM lizenziert. 

Damit ist das Ausstellen der Impfzertifikate direkt aus dem CROSSHEALTH möglich, wenn Ihre Telematikinfrastruktur (TI) mindestens auf OPV3 aktualisiert ist. 

Wie läuft das ab?

Im Update-Anschreiben und auf unserer Homepage finden Sie dazu ein Bild:
coronavirus-impfverordnung (crosssoft.de)

Die Nutzung, Abrechnung und Bedienung wird durch die Selbstverwaltung in Seminaren erläutert. Mehr unter:
Neue TestV: Vergütung für COVID-19-Genesenenzertifikat und geänderte Regelungen bei Schnelltests – coronavirus.nrw – Informationen zum COVID-19 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir insbesondere wegen unserer durch Corona geschwächten Supportabteilungen keine allgemeinen Fragen zum Impfzertifikat beantworten können. Dies ist Aufgabe der Selbstverwaltung.

Die Selbstverwaltung hat uns nun wiederholt angemahnt, dass CROSSSOFT-Kunden zu spät OPV-Updates für die Konnektoren einsetzen (dies ist auf der von Ihnen übersendeten Abrechnung ersichtlich). Außerdem benötigen Sie zum 1.10. eine Digitale Identität (KIM).

Im §371 SGB V steht Ihre und unsere Update-Pflicht. (Fassung aufgrund des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) vom 03.06.2021 (BGBl. I S. 1309), in Kraft getreten am 09.06.2021). Vgl. § 371 SGB V - Integration offener und standardisierter... - dejure.org

Ein Malusfall tritt ein, wenn die zugängliche und auswertbare Konnektor-Version nicht rechtzeitig lizenziert ist. 
- Mit einer Nutzung der Funktionalitäten hat das nichts zu tun.  Auch hierzu bitte nicht unsere Hotline anrufen. 

Wir erhalten im Schnitt der letzten 7 Tage 260 Anrufe täglich zu diesem Thema. Wir nehmen nur die Bestellungen für Telekom und secunet /mzd entgegen. Es gilt nach wie vor: 

"Ohne Fax keine Bestellung"

Hier die zwei Bestellscheine: 

Konnektor Q3 – PTV4
K2 Q3 – PTV3

Zum Ausfüllen bitte unten → unter FAQ weiterlesen

Ansprechpartner zur Bestellabwicklung

 Anna Sommer

Tel.: 0431 38 21 77 47

Fax.: 0431 38 21 77 48

(Mo-Mi von 8.00-14.00 Uhr)

Um aktuell zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, hier nachzulesen, da die Web-Seite sehr zügig zum Quartalswechsel aktualisiert wird:
https://onlinerollout.de/

WICHTIG: Die nächste TOKEN Lösung ist das eRezept zum 1.1.2022 (6 Monate verschoben)

WICHTIGER: Der erste KIM Fachdienst mit Nutzungs-Zwang zum 1.10.2021 erfordert ein KIM-Clientmodul (Einmal-Förderung in den Mantelverträgen; Sie erhalten bis zu 150,00 €)

Da das BMG sich für die IBM Lösung entschieden hat, werden wir die Digitalisierung von Rezept und Arbeitsunfähigkeit ausschließlich mit IBM umsetzen. Das haben wir bereits bei der gematik zertifiziert. Der Einsatz alternativer Lösungen ist theoretisch möglich, muss aber ebenfalls kostenpflichtig zertifiziert (€ 16500,-) und die Funktion im Feldtest nachgewiesen werden. Wer sich dafür entscheidet, muss die Kosten tragen.

AM WICHTIGSTEN: Bitte bestellen Sie kurzfristig die KIM Adresse für das KIM-Clientmodul für den ersten KIM Fachdienst Muster1: eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Nur wer eine KIM Adresse hat, kann das KIM-Clientmodul bestellen.

KIM Adresse Bestellen

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team

FAQ - die aktuell meistgestellten Fragen zur TI

Auch Online – am besten Buchzeichen hinterlegen: https://www.crosssoft.de/ti-faq/

Die Selbstverwaltung hat uns aufgefordert, Sie darauf hinzuweisen, dass alle Arzt- und Zahnarztpraxen im Konnektor einen Freischalt-Code für OPV4 erfassen müssen. 

· Wird das Update auf OPV4 kontrolliert?

Ja, KBV und KZBV lassen sich die Konnektor-OPV-Version und die VSDM Kennzeichen mit der Abrechnung übertragen.

· Was passiert, wenn OPV4 nicht installiert wird?

Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die OPV4 Version zu unterstützen. Sofern eine Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die Voraussetzung geschaffen hat . Vgl. https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html

Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital gespeichert und aktualisiert.

· Wie geht die Selbstverwaltung damit um, dass das Update für OPV4 durch die Konnektor-Hersteller  erst in Q3 bereitgestellt werden kann?

Umgang mit der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V 

Die Selbstverwaltung hat dem Gesetzgeber und der gematik gegenüber immer wieder angemahnt: Die dazu nötigen Komponenten stehen größtenteils nicht rechtzeitig zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird. Frühestens im Laufe des dritten Quartals 2021 ist mit einem Angebot seitens der Hersteller aller Konnektoren zu rechnen.

Zwischenzeitlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem 124. Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Sanktionen ausgesetzt werden könnten "wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann". Die KZBV geht daher bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Updates zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt. Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten. Vgl.  <https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html

· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für den Konnektor? 

Sie füllen hier den verlinkten Telekom-Bestellschein aus:
21-06-21_Bestellformular Medical-Access Port-Bundle.pdf

Ja, da steht Hardware mit drauf - Nein, die muss nicht bestellt werden.
Nein, die Telekom akzeptiert keine anderen Bestellscheine.

Bitte PDF ausfüllen und an CROSSSOFT faxen: 
Bitte Seite 1 Punkt 3 Kundendaten vollständig ausfüllen,
und Seite 2 Punkt 8 Fachmodul 1mal bestellen.
Bitte Seite 4 Punkt 17 unterschreiben. 
FAX - CROSSSOFT Zentrale: 0431 38 21 77 48

Reicht das? - Nein - Sie müssen auch K2 auf die Version OPV3 updaten.

· Wie bestellen Sie das OPV3-Update für K2?

Das bestellen Sie hier: https://www.crosssoft.de/Kundenportal/Recht/PTV3-Bestellung.pdf

· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für K2?

Das steht noch nicht zur Verfügung - wir informieren Sie mit einem Newsletter zum 1.10.2021

Mehr Onlinehttps://www.crosssoft.de/ti-faq/

Sie benötigen für den Versand der digitalen Dokumente KIM Adressen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Über den neuen Fachdienst können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System per standardisierter E-Mail austauschen.  

Jede E-Mail wird dabei heute automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden. 

KIM Adresse Bestellen

PRO X DENT I MKG I ZMK Update 22.26.1/3

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Update-Schreiben als PDF

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Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

Katharina Götz  |  Regine Kronester  Dörte Langnau

Hotline: 0431 38 21 77 40

E-Mail: dent-hotline@crosssoft.de

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

Telefon: +49 431 38 21 770
Fax: +49 431 38 21 77 48
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Bildquelle: Vorstellung des digitalen Impfnachweises „CovPass“ mit Bundesgesundheitsminister Spahn
Thomas Ecke (c) (BMG): Bild nach der PPK, 10.6.21 von links: Ronald Fritz (IBM), Jens Spahn (BMG), Lothar H. Wieler (RKI)