TI - Update 24.40.02.03 (Online ansehen)

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Mit diesem Newsletter erhalten Sie auch die CROSSHEALTH und INFINITYQ HEALTH Update-Version 24.40.02.03.

Sie benötigen dieses zur Abrechnung und Regressvermeidung des vierten Quartals, Q4-2023 bei Ihrer KV. Die Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen finden Sie auf unserer Homepage, unter diesem LINK.

 

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team

Wichtig, wenn Sie über KZV und KV abrechnen

 

Das Programm wird nun bei KBV und KZBV unter dem Namen INFINITYQ HEALTH geführt und hat eine neue Zulassungsnummer /752 erhalten. Die KZBV hat alle Rezertifizierungen bereits veröffentlicht. Mit der KBV befinden wir uns im Zertifizierungsprozess.

 

Das vierte Quartal rechnen Sie zahnärztlich bei der KZV bereits unter INFINITYQ HEALTH ab.

 

Ärztlich rechnen Sie bei der KV unter CROSSHEALTH  ab und teilen der KV schriftlich mit, dass Sie auf INFINITYQ HEALTH wechseln, dass eine andere, neue Zulassungsnummer hat. Mit dieser ist das erste Quartal abzurechnen.

 

Bitte vergessen Sie nicht Ihre KZV / KV bis zum 31.12 bzw. vor der Abrechnung schriftlich zu informieren. Wir empfehlen das beiliegende PDF auszufüllen und zu faxen.

KZV / KV PDF

BMG ändert TI-Pauschalen

Mit geplanter Umstellung der Konnektoren auf Highspeed TI bis 2030 hat das BMG die Finanzierungs-Regelungen für vorher fällige Ersatzbeschaffungen einkassiert. Sie sollten entsprechend die lebensverlängernden Maßnahmen Ihrer Provider annehmen, um nicht plötzlich erhebliche Kosten tragen zu müssen. https://www.crosssoft.de/ti-pauschale/

Wie schnell der Austausch in der Praxis erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Die großzügige Refinanzierung von Ersatzkonnektoren ist jedenfalls beendet.

SECUNET als marktführender Konnektor-Anbieter empfiehlt die Verlängerung der Konnektorlaufzeit. Die Verlängerung ist zertifiziert und genehmigt. Das beiliegende PDF erklärt Ihnen wie Sie die Laufzeit verlängern.


https://updates.crosshealth.services/Anleitung_Laufzeitverl%
C3%A4ngerung_secunet-konnektoren.pd%20f.pdf


Für Interessierte:

Release Notes für Einboxkonnektor und Rechenzentrumskonnektor.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte zur ePA-Pflicht

Berlin –Jeder Patient erhält anstatt der Patientenakte auf der elektronischen Versicherungskarte (eGK) eine elektronische Patientenakte (ePa 4.0), wenn er nicht widerspricht, dürfen Sie als Arzt oder Zahnarzt diese befüllen. Wichtig ist dabei, dass die verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Ab dem 1.1.2024 soll es so weit sein, denn nur so könnte die ePA die medizinische Versorgung unterstützen.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber hat Zweifel an der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePa). Aktuell seien viele Fragen noch nicht beantwortet, er sei daher skeptisch, sagte Kelber im Interview  des Deutschlandfunks.

Derzeit haben allerdings nicht einmal 1 Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePa. Die Regierung strebt einen Zielwert von 80 Prozent an. Die Krankenkassen sollen dafür bis zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePa einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv. Kelber kritisierte viele offene Fragen. So sei unklar, wer bestimmte Daten einspeise und wie man sie eventuell sperren könne. Offen sei etwa auch, ob Daten aus psychotherapeutischer Behandlung einfließen sollten und welche Möglichkeiten die Patienten bekämen, schnell ihre Daten anzuschauen. „Man hätte, glaube ich, erst mal die Leistung dieses Systems hochfahren können“, sagte Kelber.

EBZ - Die FAQs wurden mit der Zertifizierung angepasst:

https://www.crosssoft.de/ebz-faq

FAQ - die aktuell meistgestellten Fragen zur TI
Auch auf der Homepagehttps://www.crosssoft.de/ti-faq/

PRO X DENT I MKG I ZMK Update 24.40.02.03

Klicken Sie hier, um das Update herunterzuladen.

Update Download

Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

 Regine Kronester | Janett Johannsen | Bente Luth 


Bei Fragen zum Update stehen Ihnen unsere Fachbereichs-Hotlines von Montag bis Freitag 
(außer an gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und  Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr zur Verfügung. 


Hotline: 0431 38 21 77 66

E-Mail: dent-hotline@crosssoft.de

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