SPZ-Nachrichten QIV/2023 - Nachrichten zum eArztbrief (Online ansehen)

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das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und die Anforderungen der Digitalisierung für 2024 kommen näher. Bitte melden Sie sich zum Anwendertreffen an, sollten Sie dies noch nicht getan haben.

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eArzbrief Einführung

Vermutlich wird der Versand der eArztbriefe ab Quartal 2, 2024 Pflicht. So die Stellungnahme der KBV zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, welches sich in der Anhörung befindet.

Damit sind, wie seit 2023 bei der BG, digitale Formulare verbunden, die in genau strukturierten Containern medizinische Informationen wie zum Beispiel die Medikation enthalten:

1. KIM eArztbrief und eMedikationsplan mit PDF Versand

2. KIM eArztbrief und eMedikationsplanmit CDA Versand

3. KIM eArztbrief Kopie und eMedikationsplan für den Patienten - XML FHIR-Datenübermittlung an die ePatientenakte

Microsoft in der Kritik - Office-Abos belasten Krankenhäuser.
16.11.2023 Von Martin Bayer (Stellv. Chefredakteur Computerwoche)


Wenn künftig alle, die Microsofts Office-Programme nutzen, ein Abo brauchen, gehen die Lizenzkosten durch die Decke, warnen Vertreter des deutschen Gesundheitssektors.

Microsofts Pläne, seine Lizenzmodelle in den kommenden Jahren umzustellen, sorgen in Reihen der Kunden aus dem Gesundheitswesen für Beunruhigung.

Stellungnahme: Akute Bedrohung der Digitalisierung im Gesundheitswesen durch Kostenentwicklung von Microsoft-Lizenzen.
https://www.digital-health-transformation.de/dht/detail/stellungnahme-akute-bedrohung-der-digitalisierung-im-gesundheitswesen-durch-kostenentwicklung-von-microsoft-lizenzen

Ursache seien in erster Linie Änderungen in Microsofts Lizenzstrategie für Office-Produkte. Stelle der Softwarekonzern den Support für seine herkömmlichen Lizenzmodelle wie geplant ein, wären Office-Abonnements für jeden Nutzenden obligatorisch. Das werde zu einer Kostenexplosion führen, da perspektivisch alle Office-User in Gesundheitseinrichtungen ein Abo benötigen würden.

Kostenexplosion - aus 130.000 werden 2.100.000 Euro


 

Medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Befunde und Abrechnungsdaten sicher und schnell digital versenden und empfangen – mit einem KIM-Dienst geht das.

Der Gesetzgeber hat in § 311 Absatz 6 SGB V geregelt, dass die "Gematik" das Verfahren festlegt. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und erlaubt die sichere Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg. Das können alle sein, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Neben Vertragsärzten und Psychotherapeuten sind das Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeheime sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.

Pflicht ist KIM für die Übertragung der eAU und die Übertragung und Bewilligung zahnärztlicher Heil- und Kostenpläne an die Krankenkassen.

KIM Lösungen:

  • KIM eMail - Message
  • KIM eAU
  • KIM EBZ (Heil- und Kostenplan - elektronisches Bewilligungsverfahren Zahnärzte)
  • KIM Nachricht an Krankenkassen; Apotheken; Selbstverwaltung

  • KIM eArztbrief und eMedikationsplan mit PDF Versand
  • KIM eArztbrief und eMedikationsplan mit CDA Versand
  • KIM eArztbriefkopie und eMedikationsplan für den Patienten -
  • XML FHIR-Datenübermittlung an die ePatientenakte

  • KIM Abrechnungsversand
  • KIM weitere digitale Formulare

    *Die Clinical Document Architecture (CDA) ist ein von HL7 erarbeiteter, auf XML basierender Standard für den Austausch und die Speicherung klinischer Inhalte. Dabei entspricht ein CDA-Dokument einem klinischen Dokument (z. B. Arztbrief, Befundbericht).


    eArztbrief mit KIM nutzbar

    Den eArztbrief müssen Ärzte – wie die eAU auch – vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) versehen. Die Daten werden dann durch KIM verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt.

 

Technische Voraussetzungen für KIM und eArztbrief:

Voraussetzung für die Nutzung von KIM und eArztbrief ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist. Sie benötigt zudem einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter. CROSSSOFT ist ein zugelassener KIM-Anbieter und kann Ihnen die Leistung aus einer Hand bieten. Da es diverse Sektorengrenzen gibt, können wir somit auch die Probleme bei Störungen suchen und beseitigen.

Finanzelle Förderung

Die Kosten für die Nutzung des KIM-Dienstes werden über die TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) erstattet.

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

Telefon: +49 431 38 21 770
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