Neue Strukturen
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) werden Hürden abgebaut, die derzeit aufgrund von Beschränkungen informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen zur Verbesserung der digitalen Anwendungen im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Dabei geht es insbesondere darum, die Nutzerfreundlichkeit zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/khpfleg.html
Daraus folgt, alles wird teurer – die Ärztezeitung prognostiziert Kostensteigerungen für informationstechnische Systeme von 20%.( Hauke Gerloff, Hohe Inflation, Preise im Nebel, Ärztezeitung Nummer 68 -2022 z.B. Hohe Inflation, Preise im Nebel | Ärzte Zeitung (genios.de))
Sie können in Zukunft erworbene Dienste wie digitale Muster (z.B. eAU, eRezept) unterschiedlicher Hersteller kombinieren, wenn es dafür Schnittstellen geben sollte. Wir schaffen in den CROSSSOFT Telematik Dienst-Modulen die Möglichkeit diese auszutauschen.
Sobald diese Funktionen spezifiziert und zertifiziert sind, können Sie die neuen Dienst-Module erwerben. Wir werden Sie informieren. Zieltermin ist Herbst 2023.
Beim Wechsel von Telematik (TI) Modulen weisen wir auf die Mindestlaufzeiten der Hersteller (in der Regel 24 Monate) und deren Refinanzierung durch die gesetzliche Krankenkassen hin. Ein Wechsel geht zu Ihren Lasten, da die Telematik Module vom Zugangsdienst über den Konnektor bis zu KIM Mail-Accounts heute bereits unter allen Herstellern eingesetzt werden können. |