eRezept - quo vadis
Auf Grund von Datenschutzbedenken wurde zum 1.10.2022 das eRezept für Ärzte in der Testregion Schleswig Holstein gestoppt. Westfalen-Lippe (WL) möchte am Test festhalten.
CROSSSOFT hat bereits im Frühjahr die eRezept-Umsetzung, die eine Zertifizierte Arzneimitteldatenbank eine Identitäten Verwaltung für Heilberufe Ausweis und Institutionskarte bedarf zertifiziert und erprobt.
Was ist im Praxisalltag zu tun?
Stand heute müsste in der Test Region (WL) die eRezept Software für den Ersatz des Muster 16 - Kassenrezept (rosa) genutzt werden. Das rosa Formular sollte nur noch im Notfall oder Hausbesuch Verwendung finden.
Grüne Rezepte, BTM-Rezepte, T-Rezepte sind davon nicht betroffen und laufen auf den bekannten Formularen über den Nadeldrucker. Privatrezepte (blaue Muster) sind nach wie vor weitgehend formfrei, das blaue Muster stellt nur eine "Empfehlung" dar.
Pflegehilfsmittel und Praxisbedarf können über das eRezept erfasst werden.
Langfristige Hilfsmittel oder individual Hilfsmittel wie Orthesen können über ein sogenanntes Freitext-Rezept abgebildet werden.
Die Frage wie das Wissen über die im Computer gespeicherte Verordnung zum Patient und zur Apotheke kommt hat den erneuten Abbruch der eRezept-Einführung ausgelöst.
Stand heute besteht die einzige zugelassene Möglichkeit darin, dem Patienten analog zur Impfbescheinigung DIN A4 Zettel auszudrucken, für die aufgrund der auszubringenden Data-Matrix-Codes ein Laser-Drucker erforderlich ist. Papier, Drucker, Toner gehen dann zu Lasten dessen, der druckt.
Mit den Ausdrucken, die der Patient akzeptieren muss sucht er sich eine Apotheke, die auf Grund der Codes die Verordnung vom zentralen Rezeptspeicher liest. |