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vielen Dank für die Zusendung der vielen Vertreterversammlungsbeschlüsse, die das Rad der Digitalisierung zurückzudrehen, eAU und TI zurückzubauen und ähnliches.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Die kommissarische Regierung, der kommissarische BMG, hat gestern eindeutig Stellung genommen.
Das 3. Digitalisierungsgesetzt (DVPMG) ist am 09.06.2021 in Kraft getreten. Die Bundesmantelverträge zum 01.09.2021 sind wirksam abgeschlossen. Der Telematik-Fahrplan bis 2026 ist von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Wir können Ihnen weder die Entscheidung abnehmen, wie Sie sich verhalten sollen, noch den darüber entbrannten Streit in der Selbstverwaltung schlichten. Wir können nur softwaretechnische Lösungen liefern. Bei Beratungsbedarf ist Ihre KZV/KBV zuständig. Bitte hören Sie sich dazu unbedingt den folgenden Podcast an:
Hier der Podcast zur Lage:
Tipps zur eAU: „Vermeiden Sie es, zum Bananentester zu werden!“ -ÄrzteTag -Podcast (aerztezeitung.de)
https://aerztetag.aerztezeitung.de/344-eau-vermeiden-sie-es-zum-bananentester-zu-werden
Live: Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein, im „ÄrzteTag“-Podcast. Nach wie vor erfüllen viele Praxen diese Voraussetzungen nicht. Noch läuft nicht alles rund bei der eAU. |