Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten
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die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aktuell angeschaffte Lösung für Impfzertifikate erfordert kein KIM. KIM kann zum Reservieren von Adressen (die sonst weg sind) aber bereits bestellt werden (ganz unten).
Zur (nachträglichen) Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten erhalten Ärzte mit Patientenkontakt spätestens zum 12. Juli 2021 ein entsprechendes Software-Modul zum Download von CROSSSOFT zur Verfügung gestellt.
IBM soll dafür ab dem 17. Juni 2021 Software in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellen, die Sie in CROSSHEALTH, der neuen CROSSSOFT Oberfläche, über ein Impfzertifikate-Modul nutzen können.
Für Genesene und Durchgeimpfte können Sie einen QR-Code als LINK zum Zertifikat ausdrucken. Vgl <https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-warn-app-version-2-3-1924920>
Den Terminplan im Detail und den Ablauf der Erstellung von COVID-19 Zertifikaten finden Sie unter coronavirus-impfverordnung (crosssoft.de)
Anspruchsberechtigt sind generell alle Menschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Hierzu bitte den Krankenschein analog zum Ersatzverfahren anlegen. Bei Personen ohne Versichertenkarte nutzen Sie folgenden Kostenträger:
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- VKNR: siehe SKT oder alternativ 48850
- Institutskennzeichen IK: 100048850
Um einen digitalen Krankenschein anzulegen, müssen Sie das KVDT Abrechnungsmodul von CROSSHEALTH nutzen.
Wenn Sie COVID-19 Zertifikate ausstellen müssen und bisher nur über die Klinik, die KZV oder die Kostenträgerdirektabrechnung abrechnen, melden Sie sich bitte an der Hotline. |