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auf Grund der vom KOB Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) mehrfach neu terminierten Zertifizierung der Stufe 2 und PTV6 (Start nun am 1.9.2025) haben wir mehrfach Code ein und ausgebaut. Vgl. https://www.crosssoft.de/interoperabilitaetszertifizierung-im-gesundheitswesen/
Alle PVS-Hersteller sind verpflichtet, die KOB Stufe 2 zu zertifizieren.
Inwiefern Sie verpflichtet sind, das Update der KOB Stufe 2 zu nutzen ist in Abhängigkeit der Telematik-Pauschale zu sehen, für die Sie eine Regelung mit dem Landesverband der Krankenkassen benötigen oder wenn Sie über eine Ermächtigung der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Vereinigung abrechnen eine Telematik-Erklärung abgeben müssen.
Mit dem letzten Update haben wir Ihnen leider automatisiert die Formulare (Medikations-Liste, CDA) ausgeliefert. Diese werden nun erst am 1.9.2025 relevant und sind auch noch zu modifizieren. Auch wenn es vermutlich richtig ist, dass die neue Gesundheitsagentur in die Rolle der Zertifizierung erst reinwachsen muss, möchten wir uns entschuldigen. |