VSDM.

VSDM Versichertenstammdatenmanagement

 

Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements ( VSDM ). Bis Mitte 2018 sollen alle Arzt-, Zahnarzt-Praxen und Krankenhäuser sukzessive an das Versichertenstammdatenmanagement angeschlossen sein.

Die Anwendung ist für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichtend. Im zweiten Schritt kommen die Qualifizierte Elektronische Signatur, mit der Ärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können (ZOD wird ersetzt) und die gesicherte elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern hinzu.

Inhalt VSDM

Beim Versichertenstammdatenmanagement können (Zahn-)Ärzte und Psychotherapeuten in Echtzeit („online“) überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend.

Feldversuch

Bevor die Telematikinfrastruktur bundesweit flächendeckend eingeführt wird, erfolgt eine regionale Erprobung in repräsentativ ausgewählten Praxen und Kliniken. Diese Erprobung hat jetzt begonnen. Das Geräteangebot ist noch nicht abgeschlossen. Die KZVen werden informieren welche Geräte zu welchem Zeitpunkt für das VSDM nutzbar sind.

Über die erstmaligen Ausstattungskosten und die Kosten, die im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen, treffen die beteiligten Spitzenorganisationen Finanzierungsvereinbarungen. Das genaue Erstattungsprozedere wird rechtzeitig geregelt sein.

Die Erprobung erfolgt in den zwei Testregionen Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) und Südost (Sachsen, Bayern), mit jeweils 500 Praxen (niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten) und jeweils fünf (Südost) bzw. sechs (Nordwest) Krankenhäusern, deren Auswahl die Unterschiedlichkeit der medizinischen Einrichtungen insgesamt widerspiegelt. Die Ergebnisse aus der Erprobung sind eine Voraussetzung für den Start des Produktivbetriebs, mit dem schrittweise die Leistungserbringer flächendeckend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

CROSSSOFT und INFINITYQ DENT sind zertifiziert

Hardware
Nur die zertifizierten Kartenterminals sind nutzbar, müssen aber ggf. über die Updateseiten der Kartenterminalhersteller aktualisiert werden. Mehr zum Thema:
https://www.crosssoft.de/elektronische-gesundheitskarte/

gematik über die eGK und Zulassungsverfahren für die Produkte der Telematikinfrastruktur: https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/PDF/gemZul_Prod_V211.pdf

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bild: © gematik

Mehr zum Thema

hier:-> Darstellung gematik für Patienten

So läuft das VSDM-Standardverfahren auf in den PRO X  Versionen und  DENTIXSOFT NG  im Einzelnen ab: INFINITYQ HEALTH-TI-Zertifikation

Es wird empfohlen, den zeitlichen Fahrplan für die Telematikinfrastruktur ab zu warten.Näheres finden Sie in der Beilage des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 49/2016) beschrieben . Vgl. https://www.crosssoft.de/neue-kbv-dokumentation-e-health/