Operativer Rollout der Telematikinfrastruktur.

Operativer Rollout der Telematikinfrastruktur

 

Sehr geehrte Anwender,

Mit dem nächsten Newsletter im Januar/Februar erhalten Sie Angebote und den Zugriff auf unsere freigeschaltete Online-Bestellseite für die Bundle der Telematikinfrastruktur TI.

Laut Selbstverwaltung soll es dann vier Anbieter/Konsortien geben. Wir empfehlen Ihnen, nur komplette Bundle aus einem Pool zu verwenden, um den Einsatztests zu entsprechen. Maßgeblich ist der ZUGANGSDIENST-PROVIDER.

Ein Zugangsdienst-Provider, der für die Telematikinfrastruktur zugelassen ist, ermöglicht durch Netzkopplung die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Er stellt die Verbindung zwischen Ihrer dezentralen Umgebung und der zentralen TI-Plattform her. Beim Zugangsdienst endet der Tunnel, der vom Konnektor aufgebaut wird. Dabei werden nur Verbindungen mit registrierten Konnektoren zugelassen. Die Kosten bis zu einer Höhe von € 298,00 je Quartal werden bis zu 60 Monate von der KV/KZV ersetzt. Die Registrierung erfolgt über die eindeutige Gerätenummer (Konnektor und Kartenleser) in Verbindung mit den freigeschalteten zugeordneten Praxiszertifikaten (SMB-C, SMB-K, SMB-KT).

Elektronischer Praxisausweis (SMC-B) und elektronischer Heil-Berufe (Arzt) Ausweis eHBA

Wir gehen davon aus, dass Sie gemäß Empfehlung der Selbstverwaltung (Kammer), den elektronischen Arztausweis und das von der KV ausgestellte Praxiszertifikat SMC-B bereits bestellt oder vorliegen haben. Vgl. November Newsletter.

Bilder – Muster SMC-B (Institutionskarte) Muster Arztausweis Muster Zahnarztausweis

Die zweite SMB-Karte, die gSMB-KT, erhalten Sie mit dem Telematikinfrastruktur-Bundle vom VPN-Zugangsdienst. Auch in den Konnektor ist eine SMB-Karte einzustecken (gSMC-K). Achtung sollten Kartenterminal oder Konnektor defekt sein, können mit diesen Karten Ersatzgeräte in Betrieb genommen werden.

Folgende Position bestellen Sie bitte bei CROSSSOFT
Die folgenden sechs Komponenten sind in den Telematikinfrastruktur-Bundle enthalten:

  1. Kartenterminal, eHealth Infrastruktur mit Kartenleser-Identifikations-Zertifikat auf gSMC-KT
  2. Konnektor, mit Konnektor-Identifikationszertifikat auf gSMC-K, Konnektorsoftware (VSDM)
  3. Transport von Kartenterminal und Konnektor (Nachweis der sicheren Lieferkette) in die Einrichtung/Praxis
  4. VPN-Zugangsdienst, Zentrale Telematikinfrastruktur
  5. Installation, Anbindung und Inbetriebnahme von Kartenterminal an Konnektor und CROSSSOFT Software, Einrichtung der Zertifikate, mit Unterstützung durch die Praxis, die von der Kammer ausgestellten HBA – elektronischer Arztausweis und von der KV ausgestelltes Praxiszertifikat SMC-B nebst PIN und PUK vorliegen hat.
  6. Wartungs- und Update-Vertrag

Sobald die Komponenten in der Praxis installiert sind, und die erste Patienten-Versichertenkarte abgeglichen wurde (VSDM), kann der Förderbetrag bei der KZV/KV beantragt werden.

Wie geht es weiter? Das Notfalldatenmanagement wurde beschlossen – Förderpauschale 4.500 Euro pro Praxis

Anforderung: Ein stationäres Kartenterminal im Behandlungszimmer, um den Notfalldatensatz oder den elektronischen Medikationsplan auf die eGK übertragen zu können.
Die Praxen haben laut TI- Finanzierungsvereinbarung Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für die Fachanwendungen NFDM und eMP betriebsbereit vorhalten – anders als beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), bei dem der Anspruch ab der ersten Durchführung entsteht.

Hardware
Nur die zertifizierten Kartenterminals sind nutzbar, müssen aber ggf. über die Updateseiten der Kartenterminalhersteller aktualisiert werden. Mehr zum Thema:
https://www.crosssoft.de/elektronische-gesundheitskarte/

gematik über die eGK und Zulassungsverfahren für die Produkte der Telematikinfrastruktur: https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/PDF/gemZul_Prod_V211.pdf

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr zum Thema

hier:-> Darstellung gematik für Patienten

Es wird empfohlen, den zeitlichen Fahrplan für die Telematikinfrastruktur ab zu warten. Näheres finden Sie in der Beilage des Deutschen Ärzteblatts (Nr. 49/2016) beschrieben . Vgl. https://www.crosssoft.de/neue-kbv-dokumentation-e-health/