TI-Nachrichten (Online ansehen)

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die Telematik Infrastruktur  (TI)  hat sich festgefahren. 

Berlin - 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht ernst und sagt die verpflichtende Einführung des E-Rezepts quasi eigenmächtig ab: „Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit sind, E-Rezepte zu empfangen und einzulösen, kann die Vertragsarztpraxis dem Versicherten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen“, lautet die Empfehlung der KBV an die Ärzt:innen. Diese Vorgabe widerspricht einer Aussage aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und ist auch laut KBV explizit nicht mit dem BMG abgestimmt.

Das Stylesheet ist nicht zu erzeugen und damit auch nicht an die Krankenkasse zu übermitteln. 

Der Feldtest läuft… ist bis 31.12.2021 geplant… ANSCHLIESSEND kann erst der Rollout der Produktivversion erfolgen - aber durch Serverausfälle etwa wg Log4j  ist vielen Testkunden die Teilnahme am Feldtest nicht möglich.

Beim E-Rezept sieht die KBV etwa hinsichtlich der Signaturprüfung „erhebliche Bedenken angesichts des noch laufenden Feldtests der Gematik und nicht hinreichend erprobter Anwendungen, ob eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird“ Auf diesen Aspekt hin habe man das Ministerium nochmals um Bestätigung gebeten, dass auch im neuen Jahr das alte Muster 1 benutzt werden darf. Geantwortet hat das BMG laut Dr. Christoph Weinrich, Leiter Stabsbereich Recht bei der KBV, bislang noch nicht.

 

Köln -

Die KZBV geht derzeit davon aus, dass der Einsatz der Anwendungen zum 1.

Januar 2022 nicht flächendeckend gewährleistet werden kann. „Der Betrieb 

vieler Zahnarztpraxen könnte daher bei der Einführung erheblich gestört 

werden“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer.

Damit die neuen Verfahren im Rahmen der Ausstellung und Übermittlung der

eAU und des E-Rezepts eingesetzt werden können, müssen die 

Praxisverwaltungssysteme (PVS) in Praxen entsprechende Dienste und 

Komponenten fehlerfrei anwenden können. Zugleich muss die nötige Technik 

in der Praxis tatsächlich verfügbar sein. Sind die technischen 

Voraussetzungen bis zum Stichtag 1. Januar dort nicht gegeben und liegen die Gründe eindeutig nicht in der Verantwortung der betroffenen Praxis, darf

in diesen Fällen auf die folgenden papiergebundenen Ersatzverfahren

zurückgegriffen werden:

(1) Die Arbeitsunfähigkeitsdaten können unter Verwendung der im PVS 

hinterlegten Formulare ausgedruckt und über die Versicherten an die 

Krankenkasse übermittelt werden. 

(2) Für die Verordnungsdaten kann die Praxis ersatzweise das 

Arzneiverordnungsblatt gemäß Anlage 14a zum BMV-Z (Muster 16) 

verwenden.

„Wenn Praxen die technischen Voraussetzungen nachweislich

unverschuldet nicht herstellen können, weil etwa die notwendigen Dienste 

und Komponenten nicht fehlerfrei funktionieren, nicht lieferbar sind oder 

erforderliche PVS-Updates noch nicht verfügbar sind, sind Kolleginnen und 

Kollegen solange von der Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung und 

Übermittlung von eAU und E-Rezept befreit, bis die technischen 

Voraussetzungen vorliegen“, erläuterte Pochhammer.

 https://www.kzbv.de/kzbv-statement-ersatzverfahren-dig-anwendungen.download.8132416b3297c479d6c641372f251aff.pdf

Bitte informieren Sie sich im Live-Ticker, wann die Systeme der kv.digital & gematik wieder erreichbar sind. Mehr zur aktuellen Situation und der Dauer des Lockdowns finden Sie hier online: fachportal.gematik.de/ti-status

Aufgrund von zahlreichen Nachfragen im Zusammenhang mit der Log4j Sicherheitslücke hat die KBV ein FAQ-Dokument zur Beantwortung von aufgetretenen Fragen erstellt. Dieses Dokument wird regelmäßig aktualisiert, sofern neue allgemeingültige Fragen auftreten. 

Sie finden das Dokument unter https://update.kbv.de/ita-update/Ankuendigung/log4j/KBV_ITA_SIEX_Log4j_FAQ.pdf.    

Wir liefern ab dem 22.12 aus - Sie haben Fragen? Bitte am Mittwoch-Workshop teilnehmen:

Anmeldung zu den Workshops

Der Stand entspricht der connecthathon Version vom 19.11.2021 Neuere Stylesheets stehen uns leider nicht zur Verfügung.

Für alle, die bereits am Feldversuch teilnehmen, wurde leider keine Verbesserung zur Verfügung gestellt.

Bleiben Sie gesund!
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