COVID-19 Nachrichten (Online ansehen)

Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten

{name}

die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aktuell angeschaffte Lösung für Impfzertifikate erfordert kein KIM. KIM kann zum Reservieren von Adressen (die sonst weg sind) aber bereits bestellt werden (ganz unten).

Zur (nachträglichen) Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten erhalten Ärzte mit Patientenkontakt spätestens  zum 12. Juli 2021 ein entsprechendes Software-Modul zum Download von CROSSSOFT zur Verfügung gestellt. 

IBM soll dafür ab dem 17. Juni 2021 Software in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellen, die Sie in CROSSHEALTH, der neuen CROSSSOFT Oberfläche, über ein Impfzertifikate-Modul nutzen können. 

Für Genesene und Durchgeimpfte können Sie einen QR-Code als LINK zum Zertifikat ausdrucken. 
Vgl <https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-warn-app-version-2-3-1924920

Den Terminplan im Detail und den Ablauf der Erstellung von COVID-19 Zertifikaten finden Sie unter coronavirus-impfverordnung (crosssoft.de)

Anspruchsberechtigt sind generell alle Menschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Hierzu bitte den Krankenschein analog zum Ersatzverfahren anlegen. Bei Personen ohne Versichertenkarte nutzen Sie folgenden Kostenträger:

  • Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • VKNR: siehe SKT oder alternativ 48850
  • Institutskennzeichen IK: 100048850

Um einen digitalen Krankenschein anzulegen, müssen Sie das KVDT Abrechnungsmodul von CROSSHEALTH nutzen.

Wenn Sie COVID-19 Zertifikate ausstellen müssen und bisher nur über die Klinik, die KZV oder die Kostenträgerdirektabrechnung abrechnen, melden Sie sich bitte an der Hotline.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir insbesondere wegen unserer durch Corona geschwächten Supportabteilungen keine allgemeinen Fragen zum Impfzertifikat beantworten können. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

Die verbliebenen und neuen Mitarbeiter*innen sind mehr als bemüht, Ihre telefonischen Anfragen und Ihre Mails zu bearbeiten. Es geht voran, aber nicht im gewohnten Tempo. 

Bitte haben Sie etwas Geduld mit uns und der Pandemie.
Ihr Newsletter Team

Sie sind Zahnarzt und sagen, das interessiert mich nicht?

Stopp!
Der Ablauf (Tokenverfahren) der COVID-19 Zertifikaterzeugung entspricht der auf den 1. Januar 2021 verschobenen verpflichtenden digitalen Rezeptausstellung. Da die Apothekenverbände gedacht haben, das eRezept kommt zum 1. Juli 2021, kann die neue Apotheken-TI nun anstatt für eRezepte für COVID-19 Zertifikate verwendet werden. 

Wichtig für Sie
Die Malus Gebühren (1% vom Umsatz) für die nicht erfolgte Aufrüstung Ihrer TI  auf den Online-Produktivbetrieb 3 (OPV3) (Stand: 12/2020) gilt nach wie vor.

Wenden Sie sich an Ihre KZV, wie lange Sie die FINANZIERUNGSBETEILIGUNG von 530 € noch in Anspruch nehmen können und rüsten Sie zügig auf. 

Bitte entschuldigen Sie, dass wir insbesondere wegen unserer durch Corona geschwächten Supportabteilungen keine allgemeinen Fragen zum OPV3 beantworten können. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Kassenzahnärztlichen  Vereinigung.

FAQ - die meistgestellten Fragen

  • Wie bestellen Sie das OPV3-Update für den Konnektor? 

Sie füllen hier den verlinkten Telekombestellschein aus:
21-03-05_Bestellformular_MAPB_CS.pdf (crosssoft.de)

Ja, da steht Hardware mit drauf - Nein, die muss nicht bestellt werden.

Nein, die Telekom akzeptiert keine anderen Bestellscheine.

Bitte pdf ausfüllen und an CROSSSOFT faxen: 

Bitte Seite 1 Punkt 3 Kundendaten vollständig ausfüllen,
und Seite 2 Punkt 8 Fachmodul  1mal bestellen.
Bitte Seite 4 Punkt 17 unterschreiben 

FAX - CROSSSOFT Zentrale: +49 (0)431 - 38 21 77 - 48

Reicht das? - Nein - Sie müssen auch K2 auf die Version OPV3 updaten.

  • Wie bestellen Sie das OPV3-Update für K2?

Sie füllen den hier verlinkten K2-Bestellschein aus:
PTV3-Bestellung.pdf (crosssoft.de) 

Bitte im Adressfeld stempeln,  unterschreiben und faxen.

FAX - CROSSSOFT Zentrale: +49 (0)431 - 38 21 77 - 48

  • Wird das Update auf OPV3 kontrolliert?

Ja, KBV, KZBV und Kostenträger (bei §301 Abrechnung) lassen sich die Konnektor-OPV-Version und die VSDM Kennzeichen mit der Abrechnung übertragen.

  • Wie können wir die Konnektor-Version überprüfen?

Im Konnektor muss ein Freischalt-Code erfasst werden. Dieser zeigt die Update-Version an.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Über den neuen Fachdienst können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System per standardisierter E-Mail austauschen.  

Jede E-Mail wird dabei heute automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden. 

KIM Bestellen

Der Preis von 6,55 Netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer entspricht der FINANZIERUNGSBETEILIGUNG des Bundesmantelvertrages.

Auch Organisationen und größere Einrichtungen >50 KIM Adressen können sichere KIM Adressen mit Domänentext bestellen.

Können CROSSHEALTH TI Kunden jeden KIM-Anbieter wählen?
Bei der Wahl des Anbieters sollten Sie berücksichtigen: Nur wenn der Fachdienst vollständig in CROSSHEALTH integriert ist, lassen sich die elektronischen Daten und Dokumente in der gewohnten Softwareumgebung empfangen und versenden.  

Wir nutzen auch hier den IBM-Dienst. Im Feldversuch waren damit alle Arzt- und Zahnarztsysteme, die KIM anbieten und die KZVen erreichbar. Sollten Sie KIM Dienste anderer Hersteller nutzen, sind die IBM-Dienste zusätzlich kostenpflichtig anzumieten. 

Welcher Online-Produktivbetrieb (OPV) ist für KIM erforderlich? 
→ Stand 1.7.2021 OPV3

Benötigen wir zum 1.7.2021 den HBA 2.1 für KIM?
→ NEIN
 

 

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

Telefon: +49 431 38 21 770
Fax: +49 431 38 21 77 48
E-Mail: info@crosssoft.de

Weitere Absenderangaben im Impressum

© Copyright 2021 CROSSSOFT. GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Abonnement verändern | Im Browser öffnen