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Corona hat uns fest im Griff, viele Treffen und Tagungen fallen aus. Darum berichten wir für Sie aktuell aus Berlin - wohin die Reise mit Herrn Spahn weitergeht.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat der Gesetzgeber 4.3 Mrd. zur Digitalisierung der Kliniken in Deutschland bereitgestellt. Im Gegenzug sollen Prozesse mit Patientenbeteiligung digital umgesetzt werden. Neben den prominenten Themen wie eRezept und eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bisher Muster 1) sollen z.B. die klassischen Formulare der kassenärztlichen Versorgung abgeschafft werden. Anbei haben wir die Auswirkungen auf die SPZs zusammengefasst.

Bleiben Sie gesund.

Ihr CROSSSOFT Team

Ambulante Diagnosen-Kodierung 1. Januar 2022

Das Bundesversicherungsamt kritisiert und verhindert zunehmend Einzelverträge (Selektivverträge) mit der Begründung, die Diagnosen der Versicherten würden zugunsten der betroffenen Krankenkassen (mit dem Ziel der Refinanzierung aus der Morbi-RSA) upgedatet.

Die KBV reagiert und liefert eine digitale Kodier-Richtlinie. Die Einführung von ICD 11 und ICF wird um weitere 5-6 Jahre in die Zukunft verschoben. Die niedergelassenen Ärzte beschweren sich und strengen ihrerseits den Klageweg an, so dass der Gesetzgeber die Kodier-Richtlinie vorschreibt.

Diese gilt auch für die ambulante vertragsärztliche Behandlung im Krankenhaus, in Ermächtigungsambulanzen und MVZs, die unter KV-Vorgaben fallen.

Gilt das auch für die SPZs?

Diese und weitere Regelungen gelten nicht für den SPZ-Manager von CROSSSOFT. Die KBV hat unsere Anfragen eindeutig beantwortet. Wenn Spezialsysteme primär nicht der Kassenärztlichen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten dienen, sondern sektorübergreifend oder interdisziplinär Versorgungen nach §§115-125 mit eigener Qualitätssicherungslösung bedienen werden, ist der Einsatz der Ambulanten Diagnosen-Kodierung und weiterer Vorgaben nicht erforderlich. Die Kodierung der ICD nach ganzheitlicher Sichtweise in Form der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik - MBS - in der Sozialpädiatrie ersetzt die Notwendigkeit von regulatorischen Vorgaben. Vgl. (https://www.dgspj.de/wp-content/uploads/qualitaetssicherung-papiere-glossar-2015.pdf )

Heilmittelverordnung HMV

Aufgrund des Umsetzung- und Zertifizierungsstaus musste Ende August die KBV im G-BA eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2021 beantragen.

In München beim AWT2019 haben wir das HMV der 7.0 erläutert und diskutiert, wie der Weg hier weiter gehen kann. Wir fanden insbesondere die Wiederverordnung für Patienten, die bereits länger in Behandlung sind, sehr sperrig. Wir haben das HMV-Modul gemäß Vorgabe der Selbstverwaltung bereits neu gebaut und der KBV eingereicht und planen das Update des Moduls entsprechend zum Jahresende.

Vollständige Datenübermittlung, Schnittstelle zur ePA

Die Krankheitsdaten gehören dem Patienten. Aus dieser Vorgabe heraus hat der Gesetzgeber definiert, dass Systeme, die primär zur Speicherung von Patientendaten eingesetzt werden und deshalb eine KVDT-Zulassung haben - also alle Arzt- und Psychotherapeuten-Softwarelösungen - alle Daten vollständig zur Verfügung stellen müssen.

Dies gilt nicht für den SPZ-Manager von CROSSSOFT als Speziallösung nach §119 SGB V, CROSSSOFT stellt bereits seit Jahren die notwendige Voraussetzung. HL7/V2 und FHIR Schnittstellen ermöglichen den Im- und/ Export und die Archivierung der patientenbezogenen Daten gemäß §291d Absatz 1 Nummer 1.

Beim Ablegen und Aufbewahren elektronischer Dokumente und Daten ist eine Umsetzung von Sicherheitszielen auf höchstmöglichem Stand der Technik notwendig. Der elementare Beleg dafür findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) § 371 a „Beweiskraft elektronischer Dokumente“. Dieser wird zusätzlich durch die europaweit geltende eIDAS-Verordnung bekräftigt.

Entsprechend sind auch im SPZ digitale Signaturen zur Authentifikation digitaler Arztbriefe und Kranken- und Vorsorgeunterlagen erforderlich.

Medizinische Informationsobjekte KIM & HBA

MIOs wie das Vorsorgeuntersuchungsheft (U-Heft: https://www.crosssoft.de/mios-und-die-e-akte-fuer-patienten) und sektorübergreifende Kommunikation im Medizinwesen (KIM) werden auch die Prozesse im SPZ digitalisieren. Beschrieben sind die Anforderungen unter: https://mio.kbv.de/display/BASE1X0/Profile

Die KBV hat für (zunächst) zwei Jahre (im Gesetz fixiert) die Aufgabe der Spezifizierung übernommen. Die gematik war durch Ihre ehemalige Struktur, alles mehrheitlich entscheiden zu müssen, nicht handlungsfähig. Die KBV wird sich u.a. mit der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. etc. ins Benehmen setzen. https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=29098330

 

Bildquellen: KBV (https://www.kbv.de/html/47130.php)

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