PTV4-ePA2
Gesetzlich Versicherte haben ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf genau einem mobilen Endgerät, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken, als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten selbstverständlich freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Januar 2021 mit einer Testphase gestartet. Die Konnektoren mussten erweitert werden und die Praxisverwaltung muss Datenfelder für die ePA zur Verfügung stellen. Dies ist erledigt. Nun muss die Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Zahnarztpraxen zusammengeführt werden.
Dazu benötigen Sie einen Ersatz für Ihre K2-Schnittstelle, die den Konnektor mit CROSSHEALTH verbindet.
ONLINE-Bestellung
Bedienung: Bitte wählen Sie die Anzahl der Praxen
(bei Praxisgemeinschaften oder Verbünden) aus und passen Sie die Anzahl an. Ansonsten ordern wir Lizenzen für 1 Standort im Besitz eines HealthCare-Professionell >/Heilberufe-Profi 😉 )
PTV4 K4-DMZ-Zugang 480 € + Installationsroutine Einzelpraxis 110 €
Die Lizenzen müssen für Sie bestellt werden. Deshalb wird der Rechnungsbetrag nach der Bestellung eingezogen.
Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
Sollten Sie für Ihre Patienten einen Kartenleser zur PIN-Eingabe benötigen, bestellen Sie diesen bitte hier: https://www.crosssoft.de/bestellung-zubehoer/
Fragen?
Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, wenn nicht anders beschrieben.
Die meistgestellten Fragen / Antworten
Überhaupt nicht.
Wenn Sie ein Abonnement für digitale Muster abgeschlossen haben (Die eAU Bestellung mit KIM) erhalten Sie automatisch eine Berechnung der 120 € für das eRezeptformular je Dienstkennung p.a.,
Vgl.: https://www.crosssoft.de/eau/
– Wir sehen ein Quartal vor, die KBV zwei Quartale, die Bundes-KZBV geht von einer Stichtagsregelung aus.
https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakte.1256.de.html
Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital in der ePA gespeichert und aktualisiert. Die ePA muss technisch spätestens ab 1. Januar 2022 gewährleisten, dass diese Daten zur Verfügung gestellt werden können.
https://www.kzbv.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.1505.de.html
zuletzt abgerufen PM 11.11.2021 11.11Uhr, Statement 17.11.2021 17.00Uhr
Ja, es wird aber ein zusätzliches Terminal erstattet um zu ermöglichen, dass der Patient seine Patientenakte am Stuhl oder im Arztzimmer freigibt. Vgl auch Sonderaktion: https://www.crosssoft.de/bestellung-zubehoer/
Für die Übermittlung von medizinischen Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte erhalten die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sowie Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2022 über einen Zeitraum von zwölf Monaten eine einmalige Vergütung je Erstbefüllung in Höhe von 10,00 Euro pro Versicherter bzw. Versichertem gemäß § 346 SGB V. Über die Änderungen im BEMA bzw. der GOZ informiert Sie die KZBV. https://www.kzbv.de/epa
Dies gilt auch für Kinder: Bis zum 16. Lebensjahr eines Kindes wird die ePA von einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet.
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Zahnärzte veröffentlicht. Details finden Sie auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV – Bundesmantelvertrag https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html:
- Erstattungsbetrag ePA-Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMPund ePA) zzgl. einem E-Health Kartenterminal: 1.794 € (ePA Funktionalität kann auch mittels Upgrade nachgeliefert werden)
- Erstattungsbetrag eines weiteren stationären E-Health Kartenterminals je Standort, wenn ein ePA fähiger Konnektor genutzt wird: 595 €
- Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 356 €
- Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 465 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
- Erstattungsbetrag für eHBA: 233 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
- TI-Startpauschale: 900 € (einmalig)
- Beträge für den laufenden Betrieb: 84,50 € monatlich (86 € ab ePA Upgrade)