SPZ-Nachrichten QIII/2023 (Online ansehen)

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Das Zoom-Anwendertreffen ist für nächste Woche Freitag, den 15.09.2023 um 15.30 Uhr geplant, da keine Arbeitsgruppe auf dem Pädiater-Tag möglich ist. Frau Kütz, Frau Kronester, Frau Luth, Frau Johannsen und Herr Mieler begrüßen Sie gerne auf unserer Standfläche im Foyer -
Stand 017 Foyer 3H

Klicken Sie hier um den Plan herunterzuladen:
Aufplanung Industrieausstellung Foyer 3H

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Inhaltsverzeichnis

1. DGSPJ  Arbeitsgruppe

2. SMC-KT bitte rechtzeitig bestellen

3. Support-Ende für Windows Server – rechtzeitig Umzug planen

4. Die Regelungen des Digital-Gesetzes zum 1.4.2024

5. Ab wann entfallen Genehmigungs-/Bewilligungsverfahren für SPZ-Patienten

1. DGSPJ Arbeitsgruppe

Da wir sehr viele „Digitalisierungsthemen“ benannt bekommen, die die Abläufe der täglichen Arbeit im SPZ verändern werden, möchten wir mit allen Interessierten DGSPJ Mitgliedern eine Arbeitsgruppe „Dokumentation“ gründen. Der digitale qualitätsgesicherte Austausch des bio-psycho-soziales Gesundheitsverständnis mit jugendlichen Patienten, Angehörigen und anderen Fachdisziplinen ist BMG-konform zu zertifizieren. Bitte melden Sie Sich bei Interesse bei spz@crosssoft.de

2. SMC-KT bitte rechtzeitig bestellen

Prof. Lauterbach schafft die Konnektoren ab. Die gematik stimmt zu und kommentiert "die Einführung war ein Fehler"

Was bedeutet das für Sie?

2025/2026 erhalten sie von der Telekom anstatt des Konnektors eine Software-Identität.

Ab dem 28.09.2018 hat die Telekom als Marktführer 45.000 Konnektoren in Ihrem Zugangsnetz mit SIS aufgenommen.

Ab dem 1.7.2020 hat die gematik die Konnektorhersteller zur Aufrüstung mit HSM Modulen zum Signieren QES verpflichtet. Die Telekom hat, um die Kosten und den Aufwand zu reduzieren, darum die eigene Produktion der Geräte eingestellt und Secunet Konnektoren mit QES Modul an alle Kunden versendet.

Damit ist Ihr Konnektor zwei Jahre jünger als das Konnektorzertifikat im Kartenterminal.

Da auch dieses Zertifikat nur 48-60 Monate gültig sind, sollten Sie dieses nun austauschen, um zu verhindern, dass damit die Telematik nicht mehr funktioniert. 

Handeln sie zügig – unter dem nachfolgenden Link können Sie Ersatz Karten derzeit noch über die Telekom bestellen.

Bei Bedarf können wir Ihnen diese auch in der Konnektor Software auswechseln. 

Bestellung des Konnektor-Identifikations-Zertifikates bei der Telekom

Bestellen

Unter dem Gesichtspunkt von Aufwand-Kosten ist es vermutlich günstiger jetzt eine passende Karte über die Telekom zu besorgen, die noch drei Jahre 36 Monate die Laufzeit verlängert. 

Die Telekom hat uns mitgeteilt, dass Sie selbst und Ihr bisheriger Hersteller keine Zertifikate mehr erzeugen wir, da hier ein neues Root-Zertifikat notwendig wäre.

Die aktuell gefertigten Zertifikate liefert die Telekom über einen Kooperationspartner. Wie lange diese im Handel sind, ist unklar. Die Telekom sichert aber eine Laufzeit von 48 Monaten zu. 

Leistungsbeschreibung
Anhang_1 Leistungsbeschreibung gSMC-KT V1.02 (1)
Anhang_2 AGB_TSI_Werk-und-Dienstleistungen (1)

SECUNET – der Hersteller des Konnektors hat angekündigt, das Zertifikat Ihres Konnektors um ein Jahr – per Softwareupdate zu verlängern. Lassen – Achtung dazu muss Ihr Dienstprovider Telekom/mzd (der zieht monatlich die Kosten ein und erbringt die Leistung) mit im Boot sein. Um Mehrfachkosten zu vermeiden, sollten Sie bei solchen „Kulanz“ Aktionen, die Hersteller durchführen um mehr Zeit für den Austausch der Infrastruktur zu haben, unbedingt darauf achten, dass die Gewährleistung nicht durch „Ersatzbeschaffung“ bei Internethändlern ohne Telekom Lieferkette erlischt.

Weitere Fach-Module?

Es gibt auch Fachmodule der Konnektorhersteller, die Sie bestellen könnten, hier sollten Sie der Presse des BMG folgen, ob diese und wenn ja welche benötigt werden. Wir werden Ihnen unseren Informationsstand über die weiteren Entscheidungen der Bund-Länder-Kommission mitteilen.

Den letzten offiziellen Stand (3.2) der DKG finden Sie hier zum Nachlesen:   
TI-HINWEISE 3.2

Hier finden Sie die Übersicht der TI-Störungen - bitte abonnieren Sie diese
Quelle:  <https://fachportal.gematik.de/ti-status

Hier gehts zur Anleitung des KIM Clients

Anleitung des KIM Clients
Video- Tutorials

3. Änderung der AMBO-Version

Der GKV-Spitzenverband hat die Datensatzbeschreibung AMBO „aufgeräumt“. Nun ist das 16te Schlüsselverzeichnis für Abrechnungen ab Q2 2023 in Kraft. 
Link

Damit wird das Beispiel für den Aufnahmesatz aktualisiert, um die veränderten Datenstrukturen abzubilden. VSDM benötig den Stand 2023, ICD-Version benötig den Stand 2023 und die AMBO-Version wechselt von Version 15 auf Version 16.

Für die Zuordnung von Leistungen zu der Vertragsnummer nach §293a Abs. 1 SGB V wird ein weiteres Datenfeld „Vertragsnummer“ eingeführt. Da die SPZ-Abrechnung nicht unter den §293a Abs. 1 SGB V fällt ist hier keine Anpassung erforderlich. 

Anlage 2 Schlüsselverzeichnis Schlüssel 9: Verarbeitungskennzeichen


10 Normalfall
11 Ambulante Abrechnung nach § 115b SGBV 
12 Ambulante Abrechnung nach § 116b SGBV 
13 spezialfachärztliche Leistungen nach § 116b SGB V 
14 Leistungen nach § 119c SGB V 
16 Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V 
17 Leistungen nach § 117 Abs. 1 SGB V 
18 Leistungen nach § 118 SGB V 
19 Leistungen nach § 119 SGB V 

Wer ist davon betroffen?

Da es keine automatische Umsetzung dieser AMBO-Version bei den Softwareherstellern der Krankenkassen gibt, können wir nicht per update die Daten in allen SPZ-Managern ändern. Sie müssten zuerst mit dem Landeskassenverband vereinbaren, dass Sie die AMBO-Version umstellen. 

SOFORTABHILFE

Sollte im Rahmen der com4cure Dateiübertragung die technische Fehler-Meldung erscheinen, dass die Dateien die falsche AMBO-Version haben, können Sie diese einfach editieren und noch einmal versenden – Vgl. beiliegende Anleitung:

DOWNLOAD PDF

Sollten Sie dauerhaft die Daten ändern wollen:

- können wir Ihnen für Ihren PRO X | SPZ-Manager ein Update zur Verfügung stellen. Bitte senden Sie eine E-Mail an SPZ@crosssoft.de

- für die grafische Anwendung PRO X SPZ/ CROSSHEALTH spielen Sie bitte das update, dass wir Ihnen diese Woche bereitstellen, ein. Sie können dann die AMBO-Abrechnungskennung unter Voreinstellungen auswählen. 

4. Das Support-Ende für Windows Server 2012/R2 und SQL Server 2012 naht

Am 10. Oktober 2023 endet der Support für Windows Server 2012 und Windows Server 2012 R2. und bereits in diesem Jahr wird am 12. Juli der Support für SQL Server 2012 eingestellt. Damit es bei der Suche nach Alternativen nicht eng wird, sollten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Umstieg auf neue Lösungen warten. 

Nähere Informationen können Sie auf der verlinkten Website entnehmen. Wir stehen Ihnen für Fragen und Angebote selbstverständlich zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte an: spz@crosssoft.de 

Ihre Ansprechpartner sind:
Miriam Bruns: techn. Support Level 2
Maximilian Lukas Sommer: Technischer Support

Hier der Link zum Microsoft Newscenter:

https://news.microsoft.com/de-de/support-ende-fuer-windows-server-2012-r2-und-sql-server-2012-r2/

5. Die Regelungen des Digital-Gesetzes zum 01.04.2024

E-Rezept ersetzt Papierrezept

Laut Angaben des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) werden jährlich 445 Millionen Kassenrezepte Muster16  in öffentlichen Apotheken eingereicht. Bereits 3 Millionen wurden seit 2021 online eingereicht.

Komplexität

Anstelle des Rezeptes auf Papier genügt seit dem 1. Juli 2023 die elektronische Gesundheitskarte um ein Rezept in der Apotheke einzulösen. Vgl. Home | E-Rezept (das-e-rezept-fuer-deutschland.de)

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Der Arzt verordnet und sendet das E-Rezept an den E-Rezeptserver. Der Patient steckt in der Apotheke seine Gesundheitskarte in den Kartenleser und erhält seine Medikamente. Die häufigste Kritik an diesem Vorgehen ist, dass zwei wichtige Kontrollinstanzen fehlen:

Der Arzt - der beim Unterschreiben das Rezept noch einmal durchliest. Da 90 % der Rezepte vom Praxisteam vorbereitet und gedruckt werden, insbesondere bei Wiederholungsverordnungen, ist dies Möglicherweise die Erstinformation zur Verordnung.

Der Patient der meist genau weiß was regelmäßig verordnet und bei Abweichungen nachfragt.

Optional kann die Praxis weiterhin einen Papierausdruck mit einem Laserdrucker (min 300dpi) auf ein weißes DIN A4 Blatt mit dem Rezept-Code für die Apotheke ausstellen. Diese Information ist nicht zwangsweise zur Unterschrift vorzulegen.

Für BTM ist das e-Rezept weiterhin nicht möglich. Hier bleibt alles beim Nadeldrucker mit Durchschlägen.

Sanktionen beim elektronischen Rezept sollen ab 1.4.2024 greifen - Hier der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens:
Kabinettvorlage_Digital-Gesetz-DigiG.pdf

§ 360 SGB V wird wie folgt geändert […]

(17) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß Absatz 2 Satz 1 und 2 elektronisch auszustellen und zu übermitteln. Wird der Nachweis nicht bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des zweiten auf die Verkündigung folgenden Kalendermonats] erbracht, ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent zu kürzen; die Vergütung ist so lange zu kürzen, bis der Nachweis gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbracht ist. Die Vergütung ist nicht zu kürzen, wenn der Leistungserbringer gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung erklärt, dass er im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit keine Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausstellt.“

„Dadurch, dass wir jetzt den Kabinettsbeschluss erst am 30.8. hatten, schaffen wir voraussichtlich das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.24 nicht“, sagte BMG-Digital-Chefin Ozegowski

5. Keine Genehmigungs/Bewilligungsverfahren für SPZ-Patienten

LOCKERUNGEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN
APOTHEKE ADHOC, 21.06.2023 09:46 Uhr

Quelle  <https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/keine-hilfsmittelantraege-fuer-spz-patienten/>

Berlin - Hilfsmittelanträge kosten Zeit und Nerven. Zumindest bei Kindern und Jugendlichen, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt werden, sollen die Genehmigungsverfahren jetzt gestrichen werden. So sieht es der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) vor.

„Die Erforderlichkeit des beantragten Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Antragsteller in regelmäßiger sozialpädiatrischer Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum [...] befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der sozialpädiatrischen Behandlung konkret empfohlen worden ist“, heißt es im Entwurf für einen neuen Absatz zu § 33 Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die ärztliche Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.“

Begründet wird die Neuregelung damit, dass eine möglichst zeitnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderung betroffen sind, mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln zur bestmöglichen Unterstützung der kognitiven und motorischen Entwicklung, zur Sicherung ihrer Teilhabe sowie zur Vermeidung von Begleit- und Folgeerkrankungen unerlässlich sei. „Ziel ist es, die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen zu beschleunigen.“

Daher wird das Prüfprogramm der Krankenkassen für Hilfsmittel eingeschränkt, die bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden sollen, die regelmäßig in einem SPZ in sozialpädiatrischer Behandlung sind. „Die Krankenkassen haben in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung auszugehen.“ Insbesondere die zum Teil sehr zeitaufwändige Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes (MDK) bei der Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittelversorgung kann laut Entwurf damit unterbleiben.

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Baifroen Thomsen-Losse
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