SPZ-Nachrichten QIII/2023 (Online ansehen)

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Das Anwendertreffen ist für Mitte Juli geplant. Da viele Rückmeldungen kamen am Quartalsende sei die Arbeitsbelastung zu hoch. Dieses findet am Mittwochnachmittag (17.00-19.00 Uhr) den 19.7.2023 statt.

Bitte melden Sie sich wieder an, damit wir Ihnen die Zugangsdaten mailen können.

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Inhaltsverzeichnis

1. Prof. Lauterbach schafft die Konnektoren ab – rechtzeitig bestellen

2. Der GKV-Spitzenverband hat die Datensatzbeschreibung AMBO „aufgeräumt“. – Abrechnung updaten

3. Support-Ende für Windows Server – rechtzeitig Umzug planen

4. Die neue KBV-Spitze – ePA Einführung 2024???

5. Ab wann entfallen Genehmigungs-/Bewilligungsverfahren

für SPZ-Patienten

1. Wichtig – bitte rechtzeitig bestellen

Prof. Lauterbach schafft die Konnektoren ab. Die gematik stimmt zu und kommentiert "die Einführung war ein Fehler"

Was bedeutet das für Sie?

2025/2026 erhalten sie von der Telekom anstatt des Konnektors eine Software-Identität.

Ab dem 28.09.2018 hat die Telekom als Marktführer 45.000 Konnektoren in Ihrem Zugangsnetz mit SIS aufgenommen.

Ab dem 1.7.2020 hat die gematik die Konnektorhersteller zur Aufrüstung mit HSM Modulen zum Signieren QES verpflichtet. Die Telekom hat, um die Kosten und den Aufwand zu reduzieren, darum die eigene Produktion der Geräte eingestellt und Secunet Konnektoren mit QES Modul an alle Kunden versendet.

Damit ist Ihr Konnektor zwei Jahre jünger als das Konnektorzertifikat im Kartenterminal.

Da auch dieses Zertifikat nur 48-60 Monate gültig sind, sollten Sie dieses nun austauschen, um zu verhindern, dass damit die Telematik nicht mehr funktioniert. 

Handeln sie zügig – unter dem nachfolgenden Link können Sie Ersatz Karten derzeit noch über die Telekom bestellen.

Bei Bedarf können wir Ihnen diese auch in der Konnektor Software auswechseln. 

Bestellung des Konnektor-Identifikations-Zertifikates bei der Telekom

Bestellen

Unter dem Gesichtspunkt von Aufwand-Kosten ist es vermutlich günstiger jetzt eine passende Karte über die Telekom zu besorgen, die noch drei Jahre 36 Monate die Laufzeit verlängert. 

Die Telekom hat uns mitgeteilt, dass Sie selbst und Ihr bisheriger Hersteller keine Zertifikate mehr erzeugen wir, da hier ein neues Root-Zertifikat notwendig wäre.

Die aktuell gefertigten Zertifikate liefert die Telekom über einen Kooperationspartner. Wie lange diese im Handel sind, ist unklar. Die Telekom sichert aber eine Laufzeit von 48 Monaten zu. 

Leistungsbeschreibung
Anhang_1 Leistungsbeschreibung gSMC-KT V1.02 (1)
Anhang_2 AGB_TSI_Werk-und-Dienstleistungen (1)

SECUNET – der Hersteller des Konnektors hat angekündigt, das Zertifikat Ihres Konnektors um ein Jahr – per Softwareupdate zu verlängern. Lassen – Achtung dazu muss Ihr Dienstprovider Telekom/mzd (der zieht monatlich die Kosten ein und erbringt die Leistung) mit im Boot sein. Um Mehrfachkosten zu vermeiden, sollten Sie bei solchen „Kulanz“ Aktionen, die Hersteller durchführen um mehr Zeit für den Austausch der Infrastruktur zu haben, unbedingt darauf achten, dass die Gewährleistung nicht durch „Ersatzbeschaffung“ bei Internethändlern ohne Telekom Lieferkette erlischt.

Weitere Fach-Module?

Es gibt auch Fachmodule der Konnektorhersteller, die Sie bestellen könnten, hier sollten Sie der Presse des BMG folgen, ob diese und wenn ja welche benötigt werden. Wir werden Ihnen unseren Informationsstand über die weiteren Entscheidungen der Bund-Länder-Kommission mitteilen.

Den letzten offiziellen Stand (3.2) der DKG finden Sie hier zum Nachlesen:   
TI-HINWEISE 3.2

Hier finden Sie die Übersicht der TI-Störungen - bitte abonnieren Sie diese
Quelle:  <https://fachportal.gematik.de/ti-status

Hier gehts zur Anleitung des KIM Clients

Anleitung des KIM Clients
Video- Tutorials

2. Änderung der AMBO-Version

Der GKV-Spitzenverband hat die Datensatzbeschreibung AMBO „aufgeräumt“. Nun ist das 16te Schlüsselverzeichnis für Abrechnungen ab Q2 2023 in Kraft. 
Link

Damit wird das Beispiel für den Aufnahmesatz aktualisiert, um die veränderten Datenstrukturen abzubilden. VSDM benötig den Stand 2023, ICD-Version benötig den Stand 2023 und die AMBO-Version wechselt von Version 15 auf Version 16.

Für die Zuordnung von Leistungen zu der Vertragsnummer nach §293a Abs. 1 SGB V wird ein weiteres Datenfeld „Vertragsnummer“ eingeführt. Da die SPZ-Abrechnung nicht unter den §293a Abs. 1 SGB V fällt ist hier keine Anpassung erforderlich. 

Anlage 2 Schlüsselverzeichnis Schlüssel 9: Verarbeitungskennzeichen


10 Normalfall
11 Ambulante Abrechnung nach § 115b SGBV 
12 Ambulante Abrechnung nach § 116b SGBV 
13 spezialfachärztliche Leistungen nach § 116b SGB V 
14 Leistungen nach § 119c SGB V 
16 Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V 
17 Leistungen nach § 117 Abs. 1 SGB V 
18 Leistungen nach § 118 SGB V 
19 Leistungen nach § 119 SGB V 

Wer ist davon betroffen?

Da es keine automatische Umsetzung dieser AMBO-Version bei den Softwareherstellern der Krankenkassen gibt, können wir nicht per update die Daten in allen SPZ-Managern ändern. Sie müssten zuerst mit dem Landeskassenverband vereinbaren, dass Sie die AMBO-Version umstellen. 

SOFORTABHILFE

Sollte im Rahmen der com4cure Dateiübertragung die technische Fehler-Meldung erscheinen, dass die Dateien die falsche AMBO-Version haben, können Sie diese einfach editieren und noch einmal versenden – Vgl. beiliegende Anleitung:

DOWNLOAD PDF

Sollten Sie dauerhaft die Daten ändern wollen:

- können wir Ihnen für Ihren PRO X | SPZ-Manager ein Update zur Verfügung stellen. Bitte senden Sie eine E-Mail an SPZ@crosssoft.de

- für die grafische Anwendung PRO X SPZ/ CROSSHEALTH spielen Sie bitte das update, dass wir Ihnen diese Woche bereitstellen, ein. Sie können dann die AMBO-Abrechnungskennung unter Voreinstellungen auswählen. 

3. Das Support-Ende für Windows Server 2012/R2 und SQL Server 2012 naht

Am 10. Oktober 2023 endet der Support für Windows Server 2012 und Windows Server 2012 R2. und bereits in diesem Jahr wird am 12. Juli der Support für SQL Server 2012 eingestellt. Damit es bei der Suche nach Alternativen nicht eng wird, sollten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Umstieg auf neue Lösungen warten. 

Nähere Informationen können Sie auf der verlinkten Website entnehmen. Wir stehen Ihnen für Fragen und Angebote selbstverständlich zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte an: spz@crosssoft.de 

Ihre Ansprechpartner sind:
Miriam Bruns: techn. Support Level 2
Maximilian Lukas Sommer: Technischer Support

Hier der Link zum Microsoft Newscenter:

https://news.microsoft.com/de-de/support-ende-fuer-windows-server-2012-r2-und-sql-server-2012-r2/

4. Die neue KBV-Spitze im ÄND Interview.

Dr. Sybille Steiner
vor Ihrer Vorstandstätigkeit leitende Dezernentin der Task Force Pandemie. 

 

Wie kurz oder lang ist der Draht der KBV ins BMG?

Auf Grund der bisherigen Tätigkeit gab es den täglichen Kontakt mit dem BMG. Jetzt sind wir natürlich aus dem Krisenmodus raus, aber der Austausch mit dem BMG findet weiterhin regelmäßig statt. Nehmen Sie zum Beispiel den VV-Beschluss zur Flexibilisierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringung, also letztlich mobiles Arbeiten zu ermöglichen und telemedizinische Angebote weiter auszubauen: Da sind wir in enger Abstimmung mit dem BMG.

 

Fehlt Ihnen in der Digitalisierungsstrategie etwas Wesentliches?

Wir haben vermisst, dass man für die Dinge, die schon entwickelt wurden - etwa eImpfpass, eMedikationsplan oder eAU – durch die ePA einen voll digitalen Prozess etabliert. Stattdessen stürzt man sich auf neue Dinge, wie die Medikationsliste. Die Digitalisierungsstrategie nennt aber bisher nur Überschriften. Sie scheint sehr stark auf den Umgang mit Forschungsdaten abzuzielen. Doch um das im Detail bewerten zu können, warten wir jetzt auf die Digitalisierungsgesetze.

 

Wann müssen diese Gesetze denn spätestens verabschiedet sein, damit der Zeitplan der ePA-Einführung Mitte 2024 zu halten ist?

Der Fehler liegt darin, dass man schon wieder vor allem über Fristen und Quoten spricht, statt über die Inhalte und den Mehrwert für Praxen, Patientinnen und Patienten. Dabei geht es auch um gut funktionierende Systeme, und darum, dass sie gut erprobt sind. Wenn die Systeme dysfunktional sind, führt das zu Frust und Ärger in den Praxen.

[…] Quelle ÄND, zuletzt abgerufen 9.6.23, 17.00 Auszüge, Vgl.: https://www.aend.de/article/223676

5. Keine Genehmigungs/Bewilligungsverfahren für SPZ-Patienten

LOCKERUNGEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN
APOTHEKE ADHOC, 21.06.2023 09:46 Uhr

Quelle  <https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/keine-hilfsmittelantraege-fuer-spz-patienten/>

Berlin - Hilfsmittelanträge kosten Zeit und Nerven. Zumindest bei Kindern und Jugendlichen, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt werden, sollen die Genehmigungsverfahren jetzt gestrichen werden. So sieht es der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) vor.

„Die Erforderlichkeit des beantragten Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Antragsteller in regelmäßiger sozialpädiatrischer Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum [...] befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der sozialpädiatrischen Behandlung konkret empfohlen worden ist“, heißt es im Entwurf für einen neuen Absatz zu § 33 Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die ärztliche Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.“

Begründet wird die Neuregelung damit, dass eine möglichst zeitnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderung betroffen sind, mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln zur bestmöglichen Unterstützung der kognitiven und motorischen Entwicklung, zur Sicherung ihrer Teilhabe sowie zur Vermeidung von Begleit- und Folgeerkrankungen unerlässlich sei. „Ziel ist es, die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen zu beschleunigen.“

Daher wird das Prüfprogramm der Krankenkassen für Hilfsmittel eingeschränkt, die bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden sollen, die regelmäßig in einem SPZ in sozialpädiatrischer Behandlung sind. „Die Krankenkassen haben in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung auszugehen.“ Insbesondere die zum Teil sehr zeitaufwändige Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes (MDK) bei der Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittelversorgung kann laut Entwurf damit unterbleiben.

Ihre Ansprechpartnerin für den Newsletterversand

Baifroen Thomsen-Losse
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