SPZ-Nachrichten QIV/2021 (Online ansehen)

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Zum Jahresausklang neues aus Berlin und neue Termine zur Telematikinfrastruktur (TI). Beim letzten Anwendertreffen hatten wir Ihnen eine Unterlagen zur Migration auf die neue FHIR Basierte Version versprochen. Leider wurden wir durch Berlin dabei etwas aufgehalten und müssen das auf Januar verschieben…

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Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest.
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Burgfrieden in Berlin

Da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in neuer Besetzung gemeinsam mit dem RKI und der KBV die Corona-Welle brechen möchte, wurden die Preise für Impfzuschläge über die Feiertage erhöht.

Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24.12.2021 bis 09.01.2022 einen Zuschlag von 8,-€. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36,- statt 28,-€ ausgezahlt.

Eigentlich sollte die Telematikinfrastruktur zum Jahreswechsel einen großen Sprung machen. Doch statt funktionierender Anwendungen gibt es derzeit nur Frust.

Auch die KBV als "Hersteller" der Spezifikationen schreibt "Insgesamt ist dabei wichtig zu betonen: "Wir wollen die Digitalisierung nicht stoppen. Wir brauchen aber mehr Zeit für die Umsetzung." (Dr.Kriedel, im Interview mit dem ÄND <https://www.aend.de/article/215959>) 

"Wenn die Lösungen ausgerollt werden, müssen sie auch funktionieren und Krankenkassen müssen damit arbeiten können – beim eRezept auch die Apotheken und Abrechnungszentren. Das ist derzeit nicht absehbar. Deshalb unser vehementes Drängen auf diese Konsolidierungsphase und das bedeutet auch gleichzeitig eine vernünftige Teststrategie." 

Nun ist die neue Regierung gefordert die Baustellen zu beheben. Im Prinzip müsste zum 01.01.2022 auch die elektronische Patientenakte 2.0 ausgerollt sein. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte (MIO) – wir sprechen vom elektronischen Impfpass, dem zahnärztlichen Bonusheft, Mutterpass und Kinder-Untersuchungsheft – funktionieren. Diese sind definiert, es fehlt aber weiterhin der Betriebsverantwortliche.

Ab 01.01.2022 müsste der Online Produktions Betrieb (OPB) 5.0 der Gematik starten. Nun muss bis 30.06.2022 der OPB 4.0 getestet werden.

Betriebsverantwortung Telematik

Die Gematik hat sich bisher als nicht dafür zuständig erklärt. Wenn im nächsten Jahr wesentliche Organisationsaufgaben der Versorgung über diese TI laufen, muss es jemanden geben, der sofort eingreift, wenn die Technik nicht funktioniert. Und das ist derzeit nicht absehbar, wann es so weit ist.

Dr. Kriedel, KBV: 
"Es muss flächendeckende und umfassende Tests geben. Das ist im Ministerium nun offenbar auch angekommen. Unserer Meinung nach müssen die Gesellschafter in der Gematik – die Leistungserbringer und Krankenkassen – auch zustimmen, bevor ein Produkt ausgerollt wird. Mit einem entsprechenden Antrag in der Gematik sind wir bislang gescheitert. Nun könnte das aber erneut Thema werden. Wir hoffen auf mehr Einsicht bei der neuen Regierung. Besser spät als gar nicht. Wir erwarten jetzt, dass in der Gematik eindeutige Qualitätsziele festgelegt werden. Erst wenn die erreicht sind, darf eine Lösung bundesweit in den Echtbetrieb.“

Jetzt muss der Gesetzgeber zunächst einmal den Druck herausnehmen

Wie Sie vielleicht der Tagesschau oder anderen dpa Verteilern entnommen haben, hat das BMG (nun ohne Abteilungsleitern von eRezept/ ePA/ Digitalisierung) den Testbetrieb für die Digitalisierung vom 31.12.2021 (Ende) auf den 01.07.2022, um 6 Monate verlängert. 

Gesundheitsbranche: Pflicht für E-Rezept wird verschoben | tagesschau.de

eAU - Neu - Ziel Kompatibilität

Aufgrund von Anmerkungen zur Fehlerbehandlung im Rahmen des eAU-Versandes wurde die Technische Anlage eAU mit neuen Regelungen nun in Kraft gesetzt. Die aktualisierten Vorgaben sind spätestens bis zum 01.04.2022 von IT Herstellern zu zertifizieren. 

Die aktuelle technische Lösung wurde damit vergeblich von CROSSSOFT lizenziert, programmiert, zertifiziert und getestet.
https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/eAU/KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_eAU.pdf

Für Kliniken und SPZ gibt es damit keine gültigen Vorgaben für die eAU mehr. Diese sollen nach dem Feldversuch durch niedergelassene Praxen reaktiviert werden.

Telematik im SPZ

SPZ sind keine Vertragsärzte der KBV. Gemäß G-BA sind hier die Vorgaben der Landesverbände der DKG umzusetzen. Es gibt noch keinen Termin wann SPZ verpflichtend hier tätig werden müssen, da die Finanzierung noch vor dem Sozialgericht liegt.

https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/telematik-infrastruktur/ti-hinweise/

80 % der deutschen Praxis-IT für Niedergelassene gehackt.

Neben der Firma CGM hat es auch die Firma medatixx getroffen. Was können wir daraus lernen? 

Hören Sie den Podcast der Ärzte-Zeitung

Einem Hacker-Angriff fiel der Praxis-EDV-Hersteller medatixx Anfang November zum Opfer. Geschäftsführer Jens Naumann berichtet im „ÄrzteTag“-Podcast, wie die IT wiederbelebt wurde und welche Lehren Ärzte aus dem Vorfall ziehen können.
https://aerztetag.aerztezeitung.de/372-was-konnen-arzte-vom-medatixx-gau-lernen-herr-naumann

Sie erreichen uns natürlich auch zwischen den Feiertagen. Unsere Supportzeiten sind:

Am 24.12.2021 und 31.12.2021 steht für Sie unser Bereitschaftsdienst bis 12:00 Uhr zur Verfügung. 
Vom 27.12.2021 bis 30.12.2021 erreichen Sie unsere Hotline wie gewohnt von 08:00 – 17:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team 

KONGRESS FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN 2022
Düsseldorf | 07.-10.09.2022

Gemeinsamer Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) und der Gesellschaft für pädiatrische Radiologie (GPR).
https://www.dgkj.de/termine/terminkalender/termin/ansicht/dgkj-jahrestagung-kongress-fuer-kinder-und-jugendmedizin-2022

SPZ Anwendertreffen- als ZOOM Konferenz

Am Mittwoch, dem 6. April, mit Beginn der Testphase mit neuen Spezifikationen  möchten wir mit Ihnen die Zeit nutzen, die Digitalisierungsanforderungen für 2022 zusammenzufassen und vorzustellen.

Wir möchten Ihnen die aktuelle Roadmap und die Produktweiterentwicklung präsentieren, insbesondere die von Ihnen geforderten Modulerweiterungen durch die neue Gesetzeslage. Wir freuen uns auf den Austausch von Ideen und Vorstellungen.

Digitalisierungsgesetze

Mit dem 3. DVPMG existiert eine Roadmap bis 2026

Zur elektronischen Patientenakte ePA

Mit 860 Patienten, die einen PIN für Ihre eGK haben, um die ePA beim Arzt zu nutzen, stehen wir in Deutschland sicher erst am Anfang des Patienten- Empowerment. 

Hier steuert das BMG um: Ab 2023 soll die Patientenkurzakte (PKA) die notfallrelevanten Daten einer versicherten Person digitalisieren.

Vom 23.08. bis 03.10.2021 haben alle Interessierten die Möglichkeit, das neue MIO PKA zu kommentieren.

KIM

Besser angelaufen ist der KIM Nachrichten Dienst. Die Kommunikation im Medizinwesen wird mittlerweile bereits von jedem 10ten niedergelassenen Arzt genutzt. 

 Während sich Krankenhausinformtionssystemhersteller noch wenig um die notwendigen Zertifizierungen gekümmert haben, ist die Anbindung bereits in 98% der Arztsysteme möglich.

CROSSSOFT hat als erster Anbieter bereits den neuen Standard 1.6 zertifiziert.

 

Fachdienste

(Stand Dezember 21 / 3. Digitalisierungsgesetz):

· Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), · Notfalldatenmanagement (NFDM), · Elektronischer Medikationsplan und Daten für die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (eMP/AMTS), · Elektronische Patientenakte (ePA), · eRezept, · Elektronische Fallakte (EFA). · Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

  • VSDM – Hängt von Vergütung ab (Vertragsrecht)

  • NFDM - Die elektronischen Notfalldaten werden gemäß § 358 Abs. 6 SGB V mit Einwilligung des Versicherten ab dem 01.07.2023 technisch in die elektronische Patientenkurzakte zu überführen.

  • eMP - Der elektronische Medikationsplan wird gemäß § 358 Abs. 8 SGB V ab dem 01.07.2023 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt wird.

  • eRezept - Da die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen und keine flächendeckende Verfügbarkeit im Sinne des § 360 Abs. 1 SGB V gegeben ist, kann ab 01.01.2022 die Verordnung nicht elektronisch übermittelt werden.

  • Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die Verwendung von KIM als Transportweg festgeschrieben. (siehe Hinweise der DKG zur eAU mit Stand vom 01.03.2021)

Ihre Ansprechpartnerin für den Newsletterversand

Regina Gerlach
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