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der Abbruch der eAU Einführung und die aktuell geplante neue Teststrategie der gematik für das eRezept führen leider zu einer vollkommen unklaren Situation, wie die Digitalisierung im Praxisbetrieb zu handhaben ist. Die Sanktionen wie der Malus von 1% wurden nicht aufgehoben.
Parallel erhalten viele Praxen derzeit Bescheide für Sanktionen (2,5% Umsatzkürzung) für 2019. Hier stehen Praxen nun in der Verantwortung beweisen zu müssen, richtig gehandelt zu haben.
Wir werden darum an den 4 Mittwoch Nachmittagen im November ZOOM-Online-Schulungen anbieten, um die in den Zahnärztlichen Mitteilungen veröffentlichen Vorgaben und die dazu erforderliche Umsetzung in CROSSHEALTH zu zeigen.
Bitte beachten Sie: Die ICD-10-Kodierung bei der eAU ist ab 01.10.2021 verpflichtend.
Sanktionierte Vorbereitung zur Elektronischen Patientenakte (ePA)
Zum 1.1. 2022 stehen für die Softwarehäuser noch immer die Vorgaben des Dritten Digitalisierungsgesetzes an: eBeantragungs-und Genehmigungsverfahren, eMutterpass, eZahnärztliches Bonusheft, eImpfpass & eU-Heft
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