SPZ-Nachrichten QII/2021 (Online ansehen)

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nach zwei Jahren sind die Spuren der Pandemie in Erwartung einer vierten Welle ungebremst zu spüren. Dennoch nimmt die Digitalisierung nun Fahrt auf.

Unser Produktbereich Case-Management bietet Kliniken als erster zugelassener KIM-Provider 1.6  die durchgängige Digitalisierungs-Möglichkeit des Belegungs- und Entlassmanagements mit jedem KIS.

Alle Module können von Sozialpädiatrischen Zentren genutzt werden.

Bleiben Sie gesund!
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KONGRESS FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN 2021
BERLIN/POTSDAM 6.10.2021

Da das Kongress-Programm pandemiebedingt wieder reduziert wurde und die Arbeitsgruppen Raum und Zeit in Potsdam vollständig belegen, verschieben wir das Anwendertreffen in das Internet.

SPZ Anwendertreffen- als ZOOM Konferenz

Am Mittwoch dem 29. September, drei Tage nach der Bundestagswahl, ist es Zeit, die Digitalisierungsanforderungen für 2022 zusammenzufassen und vorzustellen.

Bitte melden Sie sich hier an.

Anmelden zur Konferenz

Die Teilnahme ist für Anwender mit aktuellem  Softwarepflegevertrag kostenfrei.

Zielgruppe: Dieses Online-Anwendertreffen dient der strategischen Unterstützung Ihrer Investitionsentscheidung für die gesetzlich verordnete Digitalisierung.

Wir möchten Ihnen die aktuelle Roadmap und die Produktweiterentwicklung präsentieren, insbesondere die von Ihnen geforderten Modulerweiterungen durch die neue Gesetzeslage. Wir freuen uns auf den Austausch von Ideen und Vorstellungen.

Digitalisierungsgesetze

Mit dem 3. DVPMG existiert eine Roadmap bis 2026

Zur elektronischen Patientenakte ePA

Mit 860 Patienten, die einen PIN für Ihre eGK haben, um die ePA beim Arzt zu nutzen, stehen wir in Deutschland sicher erst am Anfang des Patienten- Empowerment. 

Hier steuert das BMG um: Ab 2023 soll die Patientenkurzakte (PKA) die notfallrelevanten Daten einer versicherten Person digitalisieren.

Vom 23.08. bis 03.10.2021 haben alle Interessierten die Möglichkeit, das neue MIO PKA zu kommentieren.

KIM

Besser angelaufen ist der KIM Nachrichten Dienst. Die Kommunikation im Medizinwesen wird mittlerweile bereits von jedem 10ten niedergelassenen Arzt genutzt. 

 Während sich Krankenhausinformtionssystemhersteller noch wenig um die notwendigen Zertifizierungen gekümmert haben, ist die Anbindung bereits in 98% der Arztsysteme möglich.

CROSSSOFT hat als erster Anbieter bereits den neuen Standard 1.6 zertifiziert.

 

Fachdienste

Die folgenden Fachdienste stehen damit zur Verfügung:

  • 12.07.2021 Erstellung von Covid-Impfzertifikaten für geimpfte und genesene Patienten.

  • 30.07.2021 Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eAU.  Ab dem 1.10.2021 sollen AUs im Regelfall nur noch versendet - nicht mehr gedruckt werden. (Der Termin wurde seit dem 01.01 mehrfach verschoben.)

  • Ab dem 1.1.2021 sollen Rezepte nur noch als elektronische Token - wie beim Covid-Impfzertifikat - eingesetzt werden.

  • Das folgende VIDEO zeigt den Ablauf der eFormularerstellung.

  • Das Ministerium lehnt eine weitere Verschiebung ab.

  • „Da der zwischen GKV-Spitzenverband und KBV vereinbarte Starttermin für die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) der 01.10.2021 ist, ist davon auszugehen, dass die PVS-Systeme die erforderlichen Änderungen mit dem Software-Update zu Q4/2021 ausliefern werden“ Der Versand (KIM-Clientmodul) soll laut Mantelvertägen mit 150 € je Arzt berechnet werden.
  • Die Token Ausstellung des digitalen Rezeptes wurde mit 10.- € je Arzt und Monat festgelegt.

Was passiert mit Einrichtungen  ohne TI-Anschluss?

Diese können  von einer Ausnahmeregel Gebrauch machen, die im Bundesmantelvertrag festgeschrieben ist. Das BMG teilt dazu mit: „Für Ärzte, denen die digitale Übermittlung des ab 01.10.2021 verpflichtend zu nutzenden digitalen Vordrucks e01 an die Krankenkassen nicht möglich ist, legt die Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Ausnahmen zur Nutzung des Papierausdrucks fest: Versicherte erhalten in dem Fall eine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den Ausfertigungen Krankenkasse, Versicherter und Arbeitgeber.“  

Eine Erhöhung der Malus-Gebühren ist nicht vorgesehen.

Ihre Ansprechpartnerin für den Newsletterversand

Regina Gerlach
Büroorganisation
Telefon: +49 431 38 21 77 0
E-Mail: r.gerlach@crosssoft.de

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