Die Freie Ärzteschaft ruft die Niedergelassenen auf, ihre Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. „Die Ankündigung aus bestimmten KVen, dass ab nächstem Jahr die eAU verpflichtend würde, setzt zahlreiche Kollegen unter Druck“. Die Abrechnung QI wird dann nämlich nach BMV nur möglich sein, wenn die eAU unterstützt wird.
Der Protest der Kassenärztlichen Vereinigung hat offenbar Wirkung gezeigt: Das Bundesgesundheitsministerium hat der Forderung nach einer Übergangsregelung für die geplante elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt. Die Vertragsärzte bekommen nun neun Monate Aufschub. Statt wie geplant zum 1. Januar 2021 müssen Vertragsärzte erst spätestens ab Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln.
Auch im Hickhack um die noch immer ausstehende IT-Sicherheitsrichtlinie für Arzt-/Zahnarztpraxen verschärft sich der Ton zwischen Bundesgesundheitsministerium und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Eigentlich hätte die KBVen die Richtlinie bis Ende Juni verabschieden müssen. So legt es Paragraf 75b SGB V im Digitale-Versorgungs-Gesetz fest. Immer wieder hatte es zuletzt Vorfälle gegeben, die Zweifel an der Sicherheit der Online-Anbindung der Praxissysteme aufkommen ließen. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Patientendaten auf Praxisrechnern bestmöglich vor Hackern und Viren geschützt sind. Kriedel: Sicherheitsrichtlinie ist Chance und Risiko zugleich (KBV)
Das Ministerium erhöht jetzt den Druck und droht der KBV mit „aufsichtsrechtlichen Maßnahmen“. Erst im November waren die Krankenakten zehntausender Patienten einer Arztpraxis in Celle im Internet aufgetaucht. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Patientendaten auf Praxisrechnern bestmöglich vor Hackern und Viren geschützt sind.
Zwar hat die KBV die Richtlinie mittlerweile erarbeitet und diese auch – wie gesetzlich vorgeschrieben – mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt. Doch Mitte Juni funkten die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung dazwischen. Sie verabschiedeten eine Resolution, in der sie den Vorstand auffordern, der Vertreterversammlung „erst dann einen Antrag zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V vorzulegen, wenn der Gesetzgeber eine aufwandsgerechte Finanzierung der von den Arztpraxen aus den aus der Richtlinie resultierenden Aufwände sichergestellt hat“.
BMG-Abteilungsleiter Ludewig verweist auch an das Ziel der Richtlinie. Sie solle unter anderem Haftungsrisiken für die Kassenärzte reduzieren, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben. „Ein Nichthandeln“ der KBV würde somit zu „Rechtsunsicherheit zu Lasten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte“ führen, mahnt Ludewig. Auch das Argument der Zusatzkosten lässt er nicht gelten. Schließlich stehe es der KBV ja frei, mit den Krankenkassen über weitere Zuschüsse für die Praxen zu verhandeln. „Diese Verhandlungen aber bieten keinerlei Grund, den gesetzlichen Auftrag zeitlich aufzuschieben und Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in dieser Zeit möglichen Rechtsunsicherheiten auszusetzen“, warnt Ludewig. |