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heute informieren wir Sie im  Nachtrag zum Pädiaterkongress 2019 unter anderem darüber, wie das Kinderuntersuchungsheft, auch "Gelbes Heft" oder "U-Heft" genannt, nun endgültig digitalisiert wird, die KBV erstmals alle Interessierten einbindet (Einladung Websession siehe unten), ab Januar die Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen startet und die Patienten unmittelbar mit AU und eRezept digital Zugriff auf Versorgungsdaten erhalten. Doch es gibt, wie immer Ausnahmen. Über Betriebssicherheit und Finanzierung im ambulanten Bereich wird verhandelt.

 

Bleiben Sie gesund.

Ihr CROSSSOFT Team

Zur Digitalisierung des U-Hefts

Derzeit arbeitet die KBV daran, die Inhalte des in Papierform vorliegenden U-Hefts des G-BA zu digitalisieren und die Grundlage für die semantische und syntaktische Interoperabilität zu gewährleisten. Ziel ist es, eine möglichst inhalt- und strukturerhaltene elektronische Version des analogen Dokuments zu erstellen, um das U-Heft als Medizinisches Informationsobjekt langfristig in die elektronische Patientenakte einzugliedern.

 

Ein digitales U-Heft schützt vor Verlust und erleichtert die Verfügbarkeit. So können Eltern Ärzten das elektronische U-Heft vorlegen, der Arzt dies ausfüllen und wiederum den Eltern digital zurücksenden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Nutzer über bevorstehende Termine zu informieren sowie auf weitere Maßnahmen wie beispielsweise Impfungen oder zusätzliche Untersuchungen und Befunde zu verweisen. Auch kann die elektronische Version das Ausfüllen des Hefts beschleunigen und mögliche Fehler reduzieren, zum Beispiel beim Übertragen von Messwerten in Perzentilkurven.

 

Das digitale U-Heft soll das analoge möglichst identisch abbilden. Einerseits müssen die Inhalte den Vorgaben der Kinder-Richtlinie entsprechen, andererseits sollen bisherige Nutzer und Anwender des U-Hefts sich nicht auf ein völlig neues Dokument einstellen müssen. Zugleich soll bei der Digitalisierung die semantische und syntaktische Interoperabilität gewährleistet werden. Inwiefern in dem digitalen Dokument Eltern künftig eigenständig Notizen in das Heft in einem dafür vorgesehenen Feld eintragen können, ist noch nicht endgültig geklärt.

Die Kommentierung zum MIO U-Heft ist am 13.07.2020 gestartet. Kommentare können noch bis zum 21.08.2020 hier abgegeben werden. Zu den Details lesen Sie bitte hier weiter: MIOs und die eAkte für Patienten

Neu: Webinare zur Erläuterung des U-Hefts

Um das U-Heft genauer vorzustellen, wird es verschiedene Webinare geben, bei denen unsere Experten Fragen beantworten. Im Detail geht es um die Vorstellung der inhaltlichen Aspekte, der Codierung und der technischen Umsetzung. Offen sind die per Videokonferenz durchgeführten Sessions für alle Interessierten, es ist keine Anmeldung erforderlich.

Termin: 5. August, 2020 von 10:00 - 11:30 Uhr

https://zoom.us/j/98637262272?pwd=NUlZQldKQ05kbkxvTHM3TnJKV1Fldz09
Meeting-ID: 986 3726 2272
Passwort: 538264

Ab Januar sollte die Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen starten und die Patienten unmittelbar digital Zugriff auf Versorgungsdaten erhalten. Die Betriebssicherheit und die Finanzierung wird noch diskutiert (lesen Sie unten weiter).

 

Der erste Schritt in Form der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Praxis zur Krankenkasse wird ab dem 1. Januar 2021 möglich sein. Gemäß § 295 Abs. 1 Satz 10 SGB V

 

Da nun Updates auf ehealth-Konnektoren erforderlich sind (die Telekom tauscht alle Konnektoren im Rahmen der Wartungsverträge aus),  sollten Sie prüfen, ob die Vorgaben für Telematik und IT-Sicherheitsrichtlinie in Ihrem SPZ gegeben sind.

 

Gerne unterstützen wir Sie. Sprechen Sie uns an: 

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Bartoschik
Bereichsleiter Vertrieb

Telefon: +49 431 38 21 77 21
E-Mail: s.bartoschik@crosssoft.de

 

Betriebssicherheit und Finanzierung

Die Freie Ärzteschaft ruft die Niedergelassenen auf, ihre Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. „Die Ankündigung aus bestimmten KVen, dass ab nächstem Jahr die eAU verpflichtend würde, setzt zahlreiche Kollegen unter Druck“. Die Abrechnung QI wird dann nämlich nach BMV nur möglich sein, wenn die eAU unterstützt wird. 

Der Protest der Kassenärztlichen Vereinigung hat offenbar Wirkung gezeigt: Das Bundesgesundheitsministerium hat der Forderung nach einer Übergangsregelung für die geplante elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt. Die Vertragsärzte bekommen nun neun Monate Aufschub. Statt wie geplant zum 1. Januar 2021 müssen Vertragsärzte erst spätestens ab Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln.

Auch im  Hickhack um die noch immer ausstehende IT-Sicherheitsrichtlinie für Arzt-/Zahnarztpraxen verschärft sich der Ton zwischen Bundesgesundheitsministerium und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Eigentlich hätte die KBVen die Richtlinie bis Ende Juni verabschieden müssen. So legt es Paragraf 75b SGB V im Digitale-Versorgungs-Gesetz fest. Immer wieder hatte es zuletzt Vorfälle gegeben, die Zweifel an der Sicherheit der Online-Anbindung der Praxissysteme aufkommen ließen. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Patientendaten auf Praxisrechnern bestmöglich vor Hackern und Viren geschützt sind. Kriedel: Sicherheitsrichtlinie ist Chance und Risiko zugleich (KBV)

 

Das Ministerium erhöht jetzt den Druck und droht der KBV mit „aufsichtsrechtlichen Maßnahmen“. Erst im November waren die Krankenakten zehntausender Patienten einer Arztpraxis in Celle im Internet aufgetaucht. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass Patientendaten auf Praxisrechnern bestmöglich vor Hackern und Viren geschützt sind.

Zwar hat die KBV die Richtlinie mittlerweile erarbeitet und diese auch – wie gesetzlich vorgeschrieben – mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt. Doch Mitte Juni funkten die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung dazwischen. Sie verabschiedeten eine Resolution, in der sie den Vorstand auffordern, der Vertreterversammlung „erst dann einen Antrag zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V vorzulegen, wenn der Gesetzgeber eine aufwandsgerechte Finanzierung der von den Arztpraxen aus den aus der Richtlinie resultierenden Aufwände sichergestellt hat“.

 

BMG-Abteilungsleiter Ludewig verweist auch an das Ziel der Richtlinie. Sie solle unter anderem Haftungsrisiken für die Kassenärzte reduzieren, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben. „Ein Nichthandeln“ der KBV würde somit zu „Rechtsunsicherheit zu Lasten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte“ führen, mahnt Ludewig. Auch das Argument der Zusatzkosten lässt er nicht gelten. Schließlich stehe es der KBV ja frei, mit den Krankenkassen über weitere Zuschüsse für die Praxen zu verhandeln. „Diese Verhandlungen aber bieten keinerlei Grund, den gesetzlichen Auftrag zeitlich aufzuschieben und Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in dieser Zeit möglichen Rechtsunsicherheiten auszusetzen“, warnt Ludewig.

Bildquellen: CROSSSOFT

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