Produkt-Update 22.26.0.1 (Online ansehen)

Achtung, das Update nach der Abrechnung aufspielen.

{name}

die Selbstverwaltung hat uns aufgefordert, Sie darauf hinzuweisen, dass alle Arzt- und Zahnarztpraxen im Konnektor einen Freischalt-Code für OPV4 erfassen müssen. 

Wird das Update auf OPV4 kontrolliert?

Ja, KBV, KZBV  lassen sich die Konnektor-OPV-Version und die VSDM Kennzeichen mit der Abrechnung übertragen.

Was passiert wenn OPV4 nicht installiert wird?

Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die OPV4 Version zu unterstützen. Sofern eine Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die Voraussetzung geschaffen hat . Vgl. https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html

Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital gespeichert und aktualisiert.

Wie geht die Selbstverwaltung damit um, dass das Update für OPV4 durch die Konnektor-Hersteller  erst in Q3 bereitgestellt werden kann?

Umgang mit der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V

Die Selbstverwaltung hat dem Gesetzgeber und der gematik gegenüber immer wieder angemahnt: Die dazu nötigen Komponenten stehen größtenteils nicht rechtzeitig zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird. Frühestens im Laufe des dritten Quartals 2021 ist mit einem Angebot seitens der Hersteller aller Konnektoren zu rechnen.

Zwischenzeitlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem 124. Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Sanktionen ausgesetzt werden könnten "wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann". Die KZBV geht daher bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Updates zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt. Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten. Vgl.  <https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakten.1256.de.html>

FAQ - die meistgestellten Fragen

· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für den Konnektor? 

Sie füllen hier den verlinkten Telekom-Bestellschein aus:
21-06-21_Bestellformular Medical-Access Port-Bundle.pdf

Ja, da steht Hardware mit drauf - Nein, die muss nicht bestellt werden.
Nein, die Telekom akzeptiert keine anderen Bestellscheine.

Bitte PDF ausfüllen und an CROSSSOFT faxen: 
Bitte Seite 1 Punkt 3 Kundendaten vollständig ausfüllen,
und Seite 2 Punkt 8 Fachmodul 1mal bestellen.
Bitte Seite 4 Punkt 17 unterschreiben. 
FAX - CROSSSOFT Zentrale: +49 (0)431 - 38 21 77 - 48

Reicht das? - Nein - Sie müssen auch K2 auf die Version OPV4 updaten.

· Wie bestellen Sie das OPV4-Update für K2?

Das steht noch nicht zur Verfügung - wir informieren Sie mit einem Newsletter

Sie benötigen für den Versand der digitalen Dokumente KIM Adressen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Über den neuen Fachdienst können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System per standardisierter E-Mail austauschen.  

Jede E-Mail wird dabei heute automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet. Sensible Daten können somit nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden. 

KIM Bestellen

Bleiben Sie gesund!
Ihr Newsletter Team

PRO X DENT I MKG I ZMK Update 22.26.0.1

Klicken Sie hier, um das Update herunterzuladen.

Update Download

Update-Schreiben als PDF

Klicken Sie hier, um das zugehörige PDF herunterzuladen.

PDF Download

Ansprechpartnerinnen zu diesem Update:

Katharina Götz  |  Regine Kronester  Dörte Langnau

Hotline: 0431 38 21 77 40

E-Mail: dent-hotline@crosssoft.de

CROSSSOFT

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
24105 Kiel

Telefon: +49 431 38 21 770
Fax: +49 431 38 21 77 48
E-Mail: info@crosssoft.de

Weitere Absenderangaben im Impressum

© Copyright 2021 CROSSSOFT. GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Abonnement verändern | Im Browser öffnen