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Im ersten Download-Button veröffentlichen wir für Sie die Digitalisierungs-Roadmap zu den Telematik -Vorgaben der gematik und des Gesetzgebers (eRezept und eAU).

Terminübersicht

HEILMITTEL & ICD Update

Das Bundesministerium für Gesundheit BMG hat am 17.12.2020 die uns bereitgestellte letzte Fassung der Änderung der Heilmittel-Richtlinie mit erweiterter Verordnungsbefugnis veröffentlicht (Fundstelle BAnz AT 17.12.2020 B7)

Wir planen das Update im Januar bei Ihnen auf die verschiedenen Versionen durchzuführen und benötigen von Ihnen Termine und ein paar inhaltliche Informationen zum Download. Bitte Faxen Sie uns kurzfristig den hier angehängten Fragebogen.

FAX-ANTWORT

Bitte geben Sie das Datum an, wann Sie die Abrechnung Q4/2020 durchführen da es ein paar ICD Änderungen zur Coronavirus-​Pandemie gibt, die wir im Update bereitstellen.

Leider haben wir die für den 15.10.2020 terminierte Zertifizierung des neuen Heilmittelmoduls erst am 7.12.2020 erhalten. Die Gültige Zertifizierungsnummer lautet:  Y/495/2101/36/324

Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-​Pandemie

Ab dem 1. Januar beträgt die Geltungsdauer von Heilmittelverordnungen regulär 28 Tage. Vorerst befristet bis zum 31. Januar 2021 gilt: 

Ärztinnen und Ärzte können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

Stimm-​, Sprech-​ Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie sowie Ernährungstherapie können auch als Videobehandlung stattfinden.

Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.

Befristet, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, längstens bis zum 31. März 2021 gilt Vgl. https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel

Telematikinfrastruktur - Online-Produktivbetrieb 3 (OPV3)

Wir schreiben Ihnen diesen Newsletter auch, um Sie auf die Masse an Themen hinzuweisen und diese sukzessive abzuarbeiten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in 20 Monaten 20 Gesetze auf den Weg gebracht. Die Lanndeskrankenkassenverbände und Selbstverwaltungen setzen diese nun sukzessive um. Dazu gehört, dass es nun wieder neue bundeseinheitliche Heilberufe-Ausweise (HBA) mit einer qualifizierten Signatur gibt.

Um den neuen Heilberufeausweis zu nutzen, empfehlen wir:

  1. den Konnektor inkl. Software und Lizenz auf OPV3 upzudaten, 

  2. für alle Kliniknahen Einrichtungen die benötigten Fachdienste einzurichten,

  3. HBAs freizuschalten,

  4. die grafische Bedienüberfläche zu aktualisieren.

Bestellen Sie Heilberufe-Ausweise erst, wenn Sie die Punkte 1-2 erledigt haben, da die HBA innerhalb 14 Tagen freigeschaltet werden müssen um nicht unbrauchbar zu werden.

Der Heilberufeausweis dient:

zum digitalen Unterschreiben elektronischen Arztbriefen (KIM) und Notfalldaten (NFDM),

dem Verordnen von Arzneimitteln auf einem eRezept,

der Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte (ePA).

Ihre Ansprechpartner

Ralph Löffler
Telematik-Rollout

Telefon: +49 431 38 21 77 21 

Mit diesem Link kommen Sie zum TI-Bestellschein OPV3.

TI-Bestellschein OPV3

Leider ist der Link aus dem Newsletter vom  Neue TI-Fachdienste | CROSSHEALTH und der HBA, vom 18.12.2020 nach einem Wordpress-Störfall nicht mehr gültig. Der Link lautet: https://www.crosssoft.de/opv3/

Ihre Ansprechpartnerin für den Newsletterversand

Regina Gerlach
Büroorganisation

Telefon: +49 431 38 21 77 0
E-Mail: r.gerlach@crosssoft.de

CROSSSOFT. GmbH
Knooper Weg 126/128
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