SPZ Nachrichten
SPZ Nachrichten Q4/2025 (Online ansehen)

Inhalte

1. Neue Perzentilenkurven & ePa 4 All
2. eAnamnese
3. Zoom-Anwendertreffen
4. Neues zu DIMDI-Diagnosen ICD 10 GM 2026

Neue Perzentilenkurven & ePa 4 All

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die Perzentilenkurven sind ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Wachstums von Kindern. Sie helfen dabei, das Wachstum im Verhältnis zu anderen Gleichaltrigen zu bewerten und festzustellen, ob ein Kind im altersentsprechenden Bereich liegt.

Die neu gestalteten Perzentilenkurven des digitalen Kinderuntersuchungsheftes sollten so der Plan von Herrn Prof Lauterbach 2022 zum 1.10.2025 eingeführt werden.

Leider wurde die digitale Abbildung der Kinderuntersuchungshefte als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) erneut verschoben.  Derzeit ist keine Speicherung der neuen FHIR-Perzentilen in der ePA möglich.

Viel Spaß beim Lesen,
wir freuen uns, Sie beim Anwendertreffen begrüßen zu dürfen.
Ihr CROSSSOFT-Team

Der digitale Austausch der Daten mit den Kinderärzten ist nicht gegeben.

ePA für alle außer Kinder unter 15 Jahren
Eine ePA4All erhalten seit 14.1.2025 alle Versicherten (M,F,R) ab dem 15. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche sind explizit von der ePA-Pflicht ausgenommen

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren gelten spezielle Ausnahmen. Diese Ausnahmen greifen auch, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und die Befüllung der ePA den Schutz des Kindes oder Jugendlichen beeinträchtigen könnte. Entscheidet ein Überweiser, eine Kinderarzt-Praxis, von der Befüllungspflicht abzusehen, muss dies in der Behandlungsdokumentation festgehalten werden.

Nachdem die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kürzlich Informationsblätter zur ePA für Erwachsene, Sorgeberechtigte und Jugendliche ab 15 Jahren herausgegeben hat, bietet sie Psychotherapeuten nun auch Druckvorlagen für ergänzende Plakate und Handzettel mit QR-Codes an, die in ausgedruckter Form präsentiert werden können.

Vgl. BPtK Praxis-Info | Elektronische Patientenakte
Quelle: https://api.bptk.de/uploads/bptk_praxis_Info_e_patientenakte_2025_505bb69e3b.pdf

Einfache und unkomplizierte Anamnese

Ihr Patient benötigt nur sein Smartphone, mit diesem kann er:

• Fragen im Formular einfach und schnell beantworten.
• Rechtsverbindlich signieren (digitale Unterschrift)

Da der Patient sein eigenes Smartphone nutzen kann, müssen keine zusätzlichen PCs oder iPads angeschafft und deren Bedienung erklärt werden.

Den digitalen Anamnese-Prozess haben wir in folgendem Schaubild für Sie veranschaulicht:

Probieren Sie es aus!

Scannen Sie den folgenden QR-Code, welchen Sie Ihren Patienten auf der Homepage zur MATRIX-Anmeldung bereitstellen können, und probieren Sie es selbst aus.

Alternativ erreichen Sie das Patientenportal 3.0 auf unserem Testserver im Rechenzentrum unter der Adresse patient.infinityq.de. 

Mehr über INFINITYQ eAnamnese

SPZ Anwendertreffen

Wir wollen mit Ihnen intensiver SPZ-relevante Themen diskutieren.

Vier Mal im Jahr, zur Abrechnung, organisieren wir ein Anwendertreffen per Zoom-Videokonferenz. Wir freuen uns darauf.

Anmeldung: SPZ-Anwendertreffen

Neues zu DIMDI-Diagnosen ICD 10 GM 2026

ICD-10-GM 2026: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung

Das BfArM hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2026 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) veröffentlicht. Die ICD-10-GM bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung sowie weiteren Anwendungsbereichen. In die neue Version flossen 53 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Wichtige inhaltliche Änderungen in der Version 2026

Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten: Einführung neuer 5-Steller, um die Folgezustände der Influenza und der (infektiösen) Mononukleose durch Gamma-Herpesviren, respektive durch Epstein-Barr-Viren, spezifisch abzubilden.

Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom [Chronic fatigue syndrome] (ME/CFS) und Malaise und Fatigue: Einführung neuer 5-Steller, um die postinfektiösen und nicht postinfektiösen Formen der ME/CFS spezifisch kodieren zu können. Diese werden von den Symptomen „Chronische Fatigue mit bzw. ohne Angabe einer post-exertionellen Malaise [PEM]“ durch weitere neue 5-Steller abgegrenzt.

Diabetes mellitus Typ 1, präsymptomatisch, Stadium 1 und 2: Einführung neuer 5-Steller, um die Stadien 1 und 2 des präsymptomatischen Diabetes mellitus Typ 1 spezifisch kodieren zu können. 

Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen: Einführung neuer 5-Steller, um die Infektion und entzündliche Reaktion durch ein kardiales elektronisches Gerät, durch andere Transplantate und Implantate im Herzen, durch ein Herzunterstützungssystem und künstliches Herz, durch Gefäßimplantat und Gefäßtransplantat, durch zentrale Gefäßkatheter und Dialysekatheter und durch einen Port voneinander abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.

Sekundärschlüssel für Komplikationen durch Fluorchinolone: Einführung neuer Sekundärschlüssel auf 5. Stelle, um mögliche Komplikationen durch Fluorchinolone von den Komplikationen durch sonstige Arzneimittel oder Drogen abzugrenzen. Die jeweils konkret vorliegende(n) Nebenwirkung(en) sind mit den entsprechenden Primärschlüsseln der ICD-10-GM so spezifisch wie möglich zu kodieren.

Schlüsselnummern für Funktionseinschränkungen: Einführung neuer 5-Steller und zwei neuer Kodebereiche, um die Ergebnisse weiterer Testverfahren für therapierelevante, geriatrische Funktionseinschränkungen (kognitiv, emotional und Mobilität) spezifisch kodieren zu können.

Sekundärschlüssel für Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit: Einführung eines neuen Sekundärschlüsselbereichs und neuer 4-Steller für den Zustand nach intensivmedizinischer Behandlung zur Kodierung in Kombination mit Primärschlüssel(n) für Manifestation(en) des Post-Intensive-Care-Syndroms (PICS) und den Zustand nach Sepsis zur Kodierung in Kombination mit Primärschlüssel(n) für Manifestation(en) des Post-Sepsis-Syndroms (PSS).

Wann werden Sie Ihre Abrechnung Q4/2025 durchführen? Im Anschluss sollten die ICDs aktualisiert werden.

Bitte schreiben Sie uns an spz@crosssoft.de wann Sie die updaten und wer sich 2026 darum kümmert.

Verstärkung unseres Teams

Herr Michael Seltsam unterstützt Sie ab sofort bei der Klärung der Telematik-Anforderungen und der Terminplanung.

Durchwahl: 0431 / 38 21 77 21
E-Mail: m.seltsam@crosssoft.de

Weitere Themen

Mittelfristig (PTV7) wird die Nutzung von Word für die Arztbriefschreibung der Digitalisierung zum Opfer fallen. Neben einer Provider-Zertifizierung, die wir für KIM bereits umgesetzt haben, wird auch hier eine Lösung gemäß  §57a (2) BMV-Ä erforderlich sein. Wir testen hier mit allen Dienstleistern die Vorgaben der DKG. Wir sind mit den   17 Landesverhandlungsführern der Kassen im Kontakt um für CROSSSOFT-Kunden mit auch für PTV6 eine Komplettlösung anzubieten. 

Als TI-Provider ist CROSSSOFT in der Lage die komplette TI-Kette an die Besonderheiten der Bedarfe nach §116, §117,§118 und §119 Einrichtungen anzupassen. Die Datenübermittlung nach §12o SGB V sicher zu stellen und die Kommunikation nach §108 SGB V zu ermöglichen.

Hand-in-Hand Lösungen für mehr Zufriedenheit. Wir koordinieren die unterschiedlichen Ansprechpartner bei Installation und Support für Sie.

Sprechen Sie uns gerne an:

 Alina Gehweiler | Malina-Sophie Meier | Michael Seltsam | Regine Kronester

Bei Fragen zum Update stehen Ihnen unsere Fachbereichs-Hotlines von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) jeweils in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und  Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr zur Verfügung.

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