Interoperabilität im Gesundheitswesen
Alle PVS-Hersteller sind verpflichtet, die KOB Stufe 2 zu zertifizieren.
Inwiefern Sie verpflichtet sind, das Update der KOB Stufe 2 zu nutzen ist in Abhängigkeit der Telematik-Pauschale zu sehen, für die Sie eine Regelung mit dem Landesverband der Krankenkassen benötigen oder wenn Sie über eine Ermächtigung der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Vereinigung abrechnen eine Telematik-Erklärung abgeben müssen. |