CROSSSOFT GmbH bestätigt den Erhalt des TSG Zertifikats

CROSSSOFT Gmbh erhält das TSG Zertifikat

Gemäß § 75 SGB V und Anlage 28 des Bundesmantelvertrages müssen Vertragsärzten- und – psychotherapeuten mittels einer definierten Schnittstelle mit den Terminservicestellen kommunizieren können.

Die Software muss dem Anwender die Funktionen des eTerminservices auf Basis von KV-Connect bereitstellen. Gemäß § 75 SGB V und Anlage 28 des Bundesmantelvertrages müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten mittels einer definierten Schnittstelle mit den Terminservicestellen kommunizieren können. Dort erhalten Sie einen Vermittlungscode. Wenn der Anwender die Überweisung (Muster 6) als “dringend” einstuft, muss die Software auf Wunsch des Anwenders den Vermittlungscode auf Musters 6 aufbringen.

Die Software muss ab dem 01.01.2020 den Vermittlungscode in die erste Zeile des Feldes Auftrag mit Angabe der Internetadresse des eTerminservice sowie der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 des Ärztlichen Notdiensts auf Muster 6 drucken.

Wenn der Anwender eine akute und/ oder probatorisch ambulante Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten als zeitnah erforderlich einstuft, MUSS die Software einen Vermittlungscode verwenden und diesen auf PTV11 drucken.

Muster 6:

PTV11: